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Freitag, 14. März 2025 Mediadaten
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Northeim (red). Durch die am 06.07.2017 inkraft getretene Amnestieregelung wird den Besitzerinnen und Besitzern eine straffreie Abgabe von unerlaubt im Besitz befindlichen Waffen und Munition ermöglicht. Diese Regelung ist bis einschließlich zum 01.07.2018 gültig und schließt auch den direkten Transport zur Abgabe bei der Polizei und den jeweils zuständigen Waffenbehörden ein. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass Waffen und Munition nicht offen sichtbar transportiert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Waffen und Munition von der Polizei oder Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern der Waffenbehörde abholen zu lassen. Grundsätzlich werden bei einer Waffenabgabe die folgenden Mindestangaben zur Waffe und zur abgebenden Person erfasst:

- Art/Waffentyp (Langwaffe, Kurzwaffe)
- Hersteller, Modellbezeichnung
- Kaliber
- Seriennummer
- Herkunft der Waffe
- Personalien der abgebenden Person

Foto: Symbolfoto

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