Northeim (red). In etwas mehr als zwei Wochen wäre es soweit gewesen: Für den 18. & 19. September war der über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Northeimer Klostermarkt mit verkaufsoffenem Sonntag terminiert. Klar war: Aufgrund der fortdauernden Pandemie und der geltenden Rechtsprechung hätte es in diesem Jahr keinen „normalen“ Klostermarkt geben können, so Tanja Bittner, Geschäftsführerin des Stadtmarketing Northeim e.V.
„Die Entwicklungen zu Beginn des Sommers gaben uns dennoch Anlass zur Hoffnung, unseren Northeimer Klostermarkt in einer reduzierten Variante durchführen zu können. Wir haben in den letzten Monaten geplant und umgeplant, Hygienekonzepte erarbeitet, verworfen und neu erstellt, immer im engen Austausch mit den Fachbereichen des Landkreises Northeim“, berichtet Tanja Bittner. „Letztendlich macht uns jetzt die Neuregelung für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 TeilnehmerInnen im Rahmen der Coronaschutzverordnung vom 25.8.21 einen Strich durch die Rechnung.“ Teilnehmen dürfen danach nur Geimpfte, Getestete und Genesene.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die entsprechenden Nachweise auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu kontrollieren und die Daten aller Besucher zu erheben.
„Dies ist für das Format Klostermarkt, welcher sich über die gesamte Innenstadt erstreckt, nicht zu gewährleisten (erfordert abgesperrte Bereiche und Einlasskontrollen) und nicht verantwortbar (Haftung, Kosten). Damit ist der Klostermarkt nach aktuellem Stand nicht genehmigungsfähig und wir müssen die Veranstaltung und somit auch den anhängenden verkaufsoffenen Sonntag nun letztendlich doch absagen“, so Doris Ohlmer, Vorstandsvorsitzende des Stadtmarketing Northeim e.V. „Die Absage stimmt uns sehr traurig. Schließlich steckt in dieser Veranstaltung nicht nur viel Arbeit und Engagement, sondern auch vertragliche Bindungen. Zudem wissen wir, wie wichtig diese Veranstaltung und der verkaufsoffene Sonntag für Handel, Beschicker, Programmpartner, Bewohner und Besucher und letztlich auch für die Stadt als Einkaufs- und Erlebnisstadt gewesen wäre“.
Bezüglich weiterer Stadtmarketing Veranstaltungen, dem Herbstzauber mit Einkaufsonntag (10. Oktober), CityRummel mit Einkaufssonntag (5. -7. November) und der MünsterWeihnacht (ab 22. November), steht die Geschäftsstelle weiterhin in Kontakt mit den zuständigen Behörden, beobachtet das Infektionsgeschehen und bleibt spontan in der Anpassung der Veranstaltungskonzepte