Northeim (lpd). Die Kreisabfallwirtschaft Northeim weist vorsorglich darauf hin, dass die Abfallgebühren für das Jahr 2017 zum 1. Juli fällig werden. Um Mahngebühren, Säumniszuschläge oder gar Vollstreckungskosten zu vermeiden, sollten die fälligen Beträge jetzt rechtzeitig überwiesen werden. Wer sich um die Einhaltung der Zahlungstermine künftig keine Gedanken machen möchte, sollte am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Die fälligen Gebühren werden dann termingerecht von der Kreisabfallwirtschaft abgebucht. Vordrucke dazu wurden den Haushalten mit dem Gebührenbescheid für 2017 übersandt oder können unter www.landkreis-northeim.de in der Rubrik Abfallwirtschaft > Abfall private Haushalte > Vordrucke private Haushalte ausgedruckt werden.
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