Northeim (red). In der Presse-Info der Stadt Northeim Nr. 9 "Pflicht zum Tragen medizinischer Masken auf dem Northeimer Wochenmarkt“ wurde auf die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Schutzmaske in Form einer medizinischen Maske sogenannte OP-Maske mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 hingewiesen.
Da diese Formulierung missverständlich interpretiert werden könnte, wird nachgehend klargestellt: Ab 25.01.2021 sind Besucherinnen und Besucher des Northeimer Wochenmarktes verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer qualifizierten Schutzmaske (mindestens medizinische Maske; sogenannte OP-Maske) oder eine qualifizierte Schutzmaske mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen.