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Sonntag, 20. April 2025 Mediadaten
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Northeim (lpd). Nach dem Seuchenausbruch in den Jahren 2006 bis 2009 ist die Blauzungenkrankheit nach mehreren Jahren der Seuchenfreiheit jetzt offenbar wieder auf dem Vormarsch. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, für die alle Wiederkäuer empfänglich sind. Unter den Haustieren sind Rinder, Schafe und Ziegen betroffen. Übertragen wird die Infektion durch blutsaugende Stechmücken, sogenannte „Gnitzen“. In Frankreich hat sich der Virustyp BTV 8 ausgebreitet und auch aus Richtung Südeuropa hat der Virustyp BTV 4 bereits Österreich erreicht. Die gemeldeten Fälle liegen teilweise weniger als 150 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Da die meisten Rinder, Schafe und Ziegen nach dem letzten Ausbruch der Seuche inzwischen nicht mehr durch Antikörper gegen eine Infektion geschützt sind, kann sich eine Neuinfektion schnell flächendeckend ausbreiten.

Der Handel mit infizierten Tieren kann die Verbreitung der Krankheit noch begünstigen. Die einzige Möglichkeit empfängliche Tiere wirksam gegen die Blauzungenkrankheit zu schützen, besteht darin, die Tiere frühzeitig impfen zu lassen. Die ständige Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich – Löffler – Institut hat dazu mittlerweile eine entsprechende Impfempfehlung herausgegeben. Die vorbeugende Impfung rechtzeitig vor der Mückensaison schützt die Tiere vor klinischen Erkrankungen und die landwirtschaftlichen Betriebe vor Leistungseinbußen und Verlusten. Bestände, in denen die Tiere bereits geimpft wurden, sind nicht so sehr von Handelsbeschränkungen betroffen, da die Tiere 60 Tage nach abgeschlossener Grundimmunisierung auch innerhalb der EU verbracht werden dürfen. Außerdem: Je höher der Anteil der geimpften Tiere an der Population der Rinder, Schafe und Ziegen ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Infektion nicht großflächig ausbreitet.

„Die Impfung vermittelt einen sicheren Schutz gegen eine mögliche Infektion. Da diese weitgehend nebenwirkungsfrei ist, rate ich zur vorbeugenden Impfung betroffener Wiederkäuer", so Dr. Siegfried Orban, Leiter der Gesundheits- und Veterinärdienste beim Landkreis Northeim.++ Einzelheiten zur Durchführung der freiwilligen Impfung können der veröffentlichten „Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr.4 / 2017 zur Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit“ sowie unter www.landkreis-northeim.de entnommen werden. Wer Fragen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit hat, kann sich unter der Durchwahl 05551 708484 beim Landkreis Northeim an die Veterinärdienste wenden.

Foto: red

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