Northeim (r). Einen eindrucksvollen Vortrag über die beiden Themenbereiche schilderte Thomas Sindram, Beauftragter für Jugendsachen bei der Polizei Northeim, den anwesenden Gästen, die der Einladung des AK Bildung unter der Leitung von Kerstin Lorentsen am Mittwochabend gefolgt sind. Herr Sindram erläuterte zunächst, welches die gängigsten Messenger-Dienste sind. Viele dieser sind allerdings erst ab 16 Jahren Altersgrenze zu nutzen.
Natürlich wurde auch über das Phänomen „NoMoPhoBie“ (No Mobil-Phone-Phobie) gesprochen, was sich immer stärken im Täglichen gesellschaftlich abbildet. Viele sind ohne Handy …
Soziale Netzwerke bedeuten: Selbstdarstellung, „Freunde“ finden, Faszination, Schnäppchenjagd, Kick, Spielsucht.
Herr Sindram ist mit der Puppenspielbühne vor allem in den Grundschulen im Einsatz – je nachdem entweder mit den Schülern oder den Eltern bzw. den Lehrkräften. Seit 2003 gibt es den Erlass, dass Straftaten von Schulen gemeldet werden müssen (Schule-Polizei-Staatsanwaltschaft). Lehrer dürfen bei Verdacht sofort das Handy einbehalten und anschl. an die Polizei weitergegeben zur Prüfung, ob hier straftatbestandrelevante Dateien vorliegen.
Die Nummer gegen Kummer ist bereits bekannt, sollte aber hier nochmals Erwähnung finden: 116111 (kostenlos, montags bis samstags von 14-20 Uhr).
Online-Spiele können ebenfalls Gefahren in sich bürgen- hier sollten auf jeden Fall die Erziehungsberechtigten sich informieren, was das für Inhalte sind und ob sich Gefahren hierbei ergeben könnten. Auch Kettenbriefe haben weiterhin Bedeutung und stellen ebenfalls eine Gefahr für Kinder dar, da hierbei oft eine Gefahr bzw. Bedrohung ausgeht (s. Momo/Fortnife)
Über die Seite der Polizei gibt es Ansätze und Hilfestellungen unter www.polizei-prävention.de. Auch gibt es hier Scouts, die Kindern für Fragen zur Verfügung stehen und man beim Chatten Rat einholen kann (www.juuuport.de)
Man kann natürlich Täter blockieren bei den verschiedenen Anbietern und sein öffentliches Profil sperren. Über die Landesschulbehörde gibt es ein „Mobbing-Interventions-Team“, die hilfreich zur Seite stehen.
Wenn man strafrechtlich gegen z.B. Mobbing nicht erfolgreich angehen kann, so bleibt einem immer noch zivilrechtlich eine Wiedergutmachung einfordern, die 30 Jahre Verjährungsfrist haben. Hier können auch 7-jährige für strafrechtliche Vergehen belangt werden.
Handys, die eingezogen wurden, können hilfreich sein, bei der Klarstellung des Tatverhaltes und bei der Bemessung des Strafrahmens. Brutale Übergriffe, die gefilmt werden, helfen bei der Überführung von Tätern, Gaffern, Mittätern.
Aber auch das Bewusstsein zu schärfen, nicht alle Fotos öffentlich einzustellen, wurde nochmals deutlich ausgeführt. Bereits bei 12jährigen sind Videos zu finden, die bedenklich sind.
Als Ergebnis des Abends bleibt, mehr Kontrolle im Elternhaus, Kommunikation, Aufmerksamkeit und Kontrolle, aber auch vehementes Verfolgen von Straftaten sowie das breite Präventionsangebot zu nutzen. Auch die Sensibilisierung von Kindern und öfters mal, auch von Eltern-/Erwachsenenseite das Handy beiseite zu legen, hilft dabei sowie nicht alles öffentlich darzustellen.
Mobbing-Opfern hilft nur der Weg in die Öffentlichkeit, Hilfe suchen bei Eltern, Freunden und Lehrern sowie bei der Polizei. Aber auch mehr öffentlichkeitswirksame Präventionsarbeit wie heute Abend.
Foto: Thomas Sindram und Kerstin Lorentsen