Northeim (lpd). Zu einem Vortrag und einer Diskussion zum Thema „Zivilcourage“ lädt die Kreisvolkshochschule am Freitag, 8. November um 19 Uhr in die Stadtbibliothek Einbeck ein. Im Mittelpunkt stehen die Fragen ob Zivilcourage lernbar ist und was sie in Zeiten von „fridays-for-future“, Menschenfeindlichkeit und Extremismus-Tendenzen bedeutet.
Tom Jürgens wird den Zivilcouragepreis der Solbach-Freise-Stiftung für Zivilcourage sowie einige Preisträgerinnen und Preisträger vorstellen. Er ist Leiter der niedersächsischen Stiftung. Sie wurde 1994 vom gleichnamigen Ehepaar in Emmerthal bei Hameln gegründet. Der mit 5000 Euro dotierte Zivilcourage-Preis ehrt Menschen, die wegen ihres mutigen Eintretens für das Allgemeinwohl auch persönliche Nachteile in Kauf nehmen.
„Zivilcourage“ am Freitag, 8. November um 19 Uhr in der Stadtbibliothek Einbeck, Dr.-Friedrich-Uhde-Str. 5. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Veranstaltung wird von „Demokratie leben!“ – Lokaler Aktionsplan im Landkreis Northeim gefördert.
Über den Preisträger 2019 schreibt die Stiftung: "Der Beirat hat die Organisation Jugend rettet e.V. ausgewählt. Bekannt wurde diese Organisation durch ihre Rettungsmission im Mittelmeer mit der Iuventa und ihrem Kapitän Benedikt Funke. Der Beirat möchte mit der Auszeichnung ein Zeichen setzen zur Anerkennung von Zivilcourage in der jungen Bevölkerung. Themen wie Menschlichkeit, Frieden, Klima und Gemeinschaft stehen in dieser Generation weit oben und geben Hoffnung auf die Zukunft."
Vielen bekannt ist auch die Verleihung aus dem Jahr 2017. Die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin Jana Grebe aus Osterholz-Scharmbeck bei Bremen, die ihren eigenen Arbeitgeber wegen angeblich rechtswidrigen Umgangs mit Langzeitarbeitslosen verklagt hatte, erhielt den Zivilcourage-Preis 2017. Jana Grebe hatte sich vergeblich dagegen gewehrt, dass das dortige Jobcenter monatelang sogenannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) an Hartz-IV-Empfänger ohne Einzelfallprüfung verschickte. Wenn die Empfänger, darunter auch Kranke und Fremdsprachler, sich nicht an die ihrer Meinung nach schwer verständlichen EGV hielten, sollte Jana Grebe Sanktionen gegen sie verhängen. Als die Fallmanagerin vor Gericht gegen ihren Arbeitgeber verloren hatte, kündigte sie ihre Stelle, um nicht unter solchen Bedingungen arbeiten zu müssen.
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