Northeim (r). Das Betreten von Eisflächen auf zugefrorenen Gewässern im Gebiet der Stadt Northeim ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch verboten!
Das Winterwetter hat auch Northeim fest im Griff. Vor allem zugefrorene Teiche und Gewässer locken bei den Minustemperaturen. Allerdings ist das Betreten der Eisflächen kein ungefährliches Vergnügen. Immer wieder ereignen sich in der kalten Jahreszeit Unfälle auf zugefrorenen Wasserflächen.
Eisflächen bergen Gefahren
Auch bei anhaltender kalter Witterung mit deutlichen Minusgraden sollte man den Verlockungen des Eislaufens auf den Teichanlangen, Flüssen und Kiesseen in Northeim widerstehen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen auf sämtlichen Gewässern im Stadtgebiet nach der Gefahrenabwehrverordnung verboten ist.
Insofern kann nur dringend davor gewarnt werden, auf zugefrorenen Wasserflächen Schlittschuh zu laufen oder spazieren zu gehen. Vor allem Kinder müssen über die Gefahren des Eises aufgeklärt und zum richtigen Verhalten angeleitet werden. Leicht überschätzen sie die oft viel zu dünne Eisfläche. Auch wenn vom Ufer aus betrachtet das Eis tragfähig erscheint, ist die tatsächliche Belastbarkeit oftmals viel geringer. Besonders tückisch ist die Northeimer Seenplatte. Hier gibt es viele unterschiedliche Wassertemperaturen und nicht sichtbare Strömungen, so dass es plötzlich sehr dünne Eisschichten geben kann.
Erwachsene sollten mit gutem Beispiel voran gehen, sich an das Verbot halten, die Eisflächen nicht betreten und ihre Kinder auf die tödliche Gefahr hinweisen. Sofern dieses Verbot außer Acht gelassen wird und ein Einbrechen droht, sollte man sich flach auf die Eisdecke legen und vorsichtig in Bauchlage zum nächsten Ufer robben. Sollte man doch ins Eis einbrechen, versucht man sich ruhig zu verhalten und sich möglichst wenig zu bewegen. Wenn ein Eisunfall beobachtet wird, wird sofort die Feuerwehr (Notruf 112) alamiert, da jede zusätzliche Minute im kalten Wasser die Kräfte des Betroffenen massiv mindert.
Foto: Symbolbild