Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Hardegsen (red). Michael Kaiser, Bürgermeister der Stadt Hardegsen erinnert an die Verbotszonen für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken um Hardegsen.

"Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Der Jahreswechsel rückt immer näher und somit auch der Tag, an dem das neue Jahr traditionell mit Böllern und Raketen begrüßt wird. Dieses ist allen seit frühen Kindertagen so bekannt.

Immer wieder neue Varianten von Licht- und Geräuscheffekten werden erfunden, das ist sicher einer der Gründe, warum das Feuerwerk die Menschen auch heute noch so fasziniert.

Allerdings sind im Zuge dieser Fortentwicklungen auch die kritischen Stimmen lauter geworden, die vor dem Hintergrund des Umweltschutzes dazu mahnen, kein ausuferndes Feuerwerk zu Silvester zu veranstalten,

Der Gesetzgeber hat das Abbrennen von Feuerwerken mit der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengVO) klar geregelt. Danach dürfen pyrotechnische Gegenstände in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, nicht abgebrannt werden. Insbesondere ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände unter anderem in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Mit unmittelbarer Nähe ist ein Abstand zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen in einem Umkreis von 200 Metern gemeint. 

Auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. 

Aus den beigefügten Lageplänen können Sie die von diesem Abstandsgebot betroffenen Gebiete in Ihrer Ortschaft entnehmen. 

Ich hoffe dennoch, dass es für Sie ein gelungener Jahreswechsel wird und wünsche Ihnen bereits jetzt hierzu alles Gute."

 

Foto: Stadt Hardegsen

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255