Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 02. Mai 2025 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Northeim (r). Die zuletzt zugesandten Hundesteuerbescheide aus den Vorjahren behalten in der Stadt Northeim und den dazugehörigen Ortschaften auch im Jahr 2019 ihre Gültigkeit. Gegenüber dem Kalenderjahr 2017 und auch 2018 gibt es keine Änderung der Hundesteuersatzung, so dass auch auf Erteilung von neuen Steuerbescheiden verzichtet wird.

Die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2019 wird für alle diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen die Berechnungsgrundlage und der Steuerbetrag gegenüber dem zuletzt zugesandten Bescheid unverändert bleibt, durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Northeim festgesetzt.

Die Stadt Northeim bittet darum, die alten Steuerbescheide aufzuheben und ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2018, bei Jahreszahlern am 01.07.2018) die Beträge, die in dem jeweils letzten Steuerbescheid angegeben sind, an die Stadt Northeim zu entrichten. Es wird um Überprüfung gebeten, ob sich an den Angaben seit 2017 etwas geändert hat. Sollte das der Fall sein, sind die Änderungen der Stadt Northeim schriftlich mitzuteilen.

Es werden nur vereinzelt neue Bescheide erteilt, wenn sich Änderungen an den Berechnungsgrundlagen ergeben (zum Beispiel Anschaffung eines weiteren Hundes oder Abmeldung).

Die Hundemarken sind Dauermarken und verlieren erst mit Abmeldung ihre Gültigkeit. Sollte eine Marke abhanden kommen oder nicht mehr lesbar sein, kann eine neue Marke unentgeltlich bei der Stadt Northeim angefordert werden.

Foto: Symbolbild

 

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld_NeueAdresse.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld_NeueAdresse.gif?width=294&height=254