Northeim (red). Vorab: Die Sterbekasse für die Feuerwehren des Kreisfeuerwehrverbandes Northeim ist ein selbstständiger Verein. Organe sind der Vorstand und Mitgliederversammlung. Die Kontrolle wird durch jährliche Kassenprüfungen durchgeführt. Kassenprüfer werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Aufsichtspflicht der Stadt Northeim ergibt sich aus der niedersächsischen Verordnung über die Berichterstattung und Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen sowie über die Anlage berufsständischer Altersversorgungswerke. Hiernach obliegt die Aufsicht bei der Stadt Northeim, da der Sitz der Sterbekasse in Northeim ist. Grundsätzlich liegt sonst die Aufsichtspflicht über Vereine bei den Amtsgerichten.
Sachstand: Die für 2016 anstehende Vorlage der Unterlagen nebst versicherungsmathematischen Gutachten für das Jahr 2015, ist noch nicht erfolgt. Die Unterlagen liegen lt. Auskunft des Kreisbrandmeisters noch bei der Staatsanwaltschaft. Damit ist auch noch keine Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2016 möglich, da noch keine Kassenprüfung erfolgen konnte. Die Unregelmäßigkeiten in der Sterbekasse basieren auf Handlungen im Zeitraum Februar bis ca. Oktober 2016. Nach Aussage des kommissarischen Geschäftsführers wären diese dolosen Handlungen erst in diesem Jahr bei der Kassenprüfung jedem Prüfer aufgefallen. Der vorläufige Geschäftsführer sowie der Kreisbrandmeister gehen davon aus, dass kein finanzieller Schaden entstehen wird. Mittlerweile sind die entnommenen Gelder zu 100% in die Sterbekasse zurückgezahlt worden. Der Stadt sind keinerlei Versäumnisse oder Verschulden vorzuwerfen.