Northeim (r). 17 Personen haben sich jetzt im Rahmen ihrer Einbürgerung dazu bekannt, dass sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten: So lautet ein Teil des sogenannten "feierlichen Bekenntnisses", das von den Einbürgerungsbewerbern gesprochen werden musste, bevor sie durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde zu Deutschen wurden.
Landrätin Astrid Klinkert-Kittel machte im Rahmen ihrer Begrüßung deutlich, dass bereits mit dem Antrag zur Einbürgerung eine wichtige Entscheidung getroffen worden sei. „Das Land, in dem Sie nun schon eine Weile leben, soll für Sie nicht mehr nur ein Aufenthaltsort sein, sondern auch ganz offiziell zu Ihrer neuen, Ihrer zweiten Heimat werden“, machte Landrätin Klinkert-Kittel deutlich. Sie wies auch darauf hin, dass in Deutschland eine starke Demokratie existiert, die von engagierten Menschen lebt und in der die Meinungsfreiheit ein unglaublich wichtiges Gut ist.
„Mit der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft zeigen Sie zudem, dass Sie gerne in unserem Land leben und wie ich hoffe, sich im Landkreis Northeim wohl fühlen“, so Landrätin Klinkert-Kittel weiter.
Nach dem „feierlichen Bekenntnis“ überreichte Landrätin Klinkert-Kittel die Einbürgerungsurkunden, mit denen die Einbürgerung rechtlich wirksam wurde. Außerdem überreichte Karsten Hasse, Fachbereichsleiter Migration und Integration beim Landkreis Northeim, je ein Exemplar des Grundgesetzes.
Musikalisch begleitet wurde die Feierstunde vom Schulorchester des Roswitha-Gymnasiums Bad Gandersheim. Gespeilt wurden unter anderem „Ode an die Freude“ und die deutsche Nationalhymne, zu der sich alle Anwesenden im Sitzungssaal feierlich erhoben.
Die 17 eingebürgerten Personen stammen ursprünglich aus Irland, der Schweiz, Griechenland, der Türkei, Großbritannien, Vietnam, dem Libanon, Kosovo und Irak.
Foto: Landkreis Northeim