Northeim (r). Die Kreisabfallwirtschaft Northeim weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine Abfallgebührenbescheide versandt werden. Die im Vorjahr zugestellten Bescheide gelten auch 2018 weiter, da sich die Höhe der Abfallgebühren nicht verändert hat.
Fällig sind die Abfallgebühren jährlich am 1. Juli. Bei Quartalszahlern werden die Gebühren zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wer Mahngebühren, Säumniszuschläge oder gar Vollstreckungskosten vermeiden möchte, sollte die Zahlung unbedingt rechtzeitig anweisen.
Die Kreisabfallwirtschaft empfiehlt die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, wodurch die Gebühren jährlich vom angegebenen Konto eingezogen werden. Ein entsprechender Vordruck wurde mit dem Gebührenbescheid des letzten Jahres versandt, ist aber auch online unter www.landkreis-northeim de (https://landkreis-northeim.de/staticsite/staticsite2.php?menuid=697&topmenu=18) abrufbar.
Wer im Laufe des Jahres neue Abfalltonnen oder veränderte Größen benötigt, kann diese Änderung schriftlich mitteilen: Per Post an die Kreisabfallwirtschaft, Matthias Grünewald Str. 22 in 37154 Northeim, per Fax an 05551 / 708611 oder per E Mail an kaw@landkreis northeim.de.
Für Rückfragen und weitere Informationen ist die Kreisabfallwirtschaft auch telefonisch unter 05551 / 708161, 708159 oder 708450 zu erreichen.