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Dienstag, 29. April 2025 Mediadaten
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Uslar (r). Die Anmeldungen der Schulanfänger finden an folgenden Tagen statt:

Grundschule Uslar, Kantstr. 2, Tel. 05571/2124

Montag, 16.04.2018, 12.00 – 14.00 Uhr

Mittwoch, 18 .04.2018, 12.00 – 14.00 Uhr

Donnerstag, 19.04.2018, 12.00 – 14.00 Uhr

Kinder aus Allershausen, Bollensen, Dinkelhausen, Eschershausen, Vahle und Uslar

Grundschule Schoningen, Bachstr. 2, Tel. 05571/1328

Mittwoch, 02.05.2018, ab 14.00 Uhr

Kinder aus Ahlbershausen, Fürstenhagen, Offensen, Schoningen, Verliehausen und Wiensen

Grundschule Schönhagen/Sohlingen, Schulstr. 16, Tel. 05571/7069

Dienstag, 24.04.2018, ab 14.00 Uhr

Mittwoch, 25.04.2018, ab 14.00 Uhr

Kinder aus Kammerborn, Schönhagen und Sohlingen

Rehbachschule Volpriehausen, Raiffeisenstr. 5, 05573/343

Donnerstag, 03.05.2018, ab 14.30 Uhr

Kinder aus Delliehausen, Gierswalde, Schlarpe und Volpriehausen

 

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 geboren sind. Kinder, die nach dem 30.09.2013 geboren sind, können auf Antrag der Eltern bzw. Sorgeberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen werden. Die Grundschulen bitten für diesen Fall um vorherige telefonische Rücksprache.

Kinder, die im vor herigen Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden und nicht den Schulkindergarten besuchen, müssen erneut angemeldet werden. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten von den Grundschulen eine persönliche schriftliche Einladung mit Zeitangabe für die Anmeldung. Bei Verhinderung ist die entsprechende Grundschule zu benachrichtigen.

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird für die Anmeldung der „Kann - Kinder“ von den Grundschulen um eine telefonische Terminabsprache gebeten. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch mitzubringen. Falls erforderlich, ist eine schriftliche Erklärung über den Besitz des Sorgerechtes bzw. bei alleinigem Sorgerecht ein entsprechender Nachweis (z. B. Gerichtsurteil) vorzulegen. Getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht benötigen das schriftliche Einverständnis des anderen zur Anmeldung.

Die Anmeldungen erfolgen bereits jetzt, da alle schulpflichtigen Kinder in einem einheitlichen Verfahren auf ihre deutschen Sprachkenntnisse getestet werden. Dieser Test soll direkt im Anschluss an die Anmeldung erfolgen. Es wird daher gebeten, die Kinder zur Anmeldung mitzubringen. Ab September 2018 werden diejenigen Kinder, deren Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht nicht ausreichen, vor der Einschulung ein Jahr an einer Sprachförderung teilnehmen.

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