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Donnerstag, 01. Mai 2025 Mediadaten
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Northeim (lpd). Nach dem Ausbruch der Geflügelpest am 25.12.2016 in einem Kleingeflügelbestand in der Northeimer Ortschaft Hohnstedt hatte der Landkreis als zuständige Veterinärbehörde um den infizierten Bestand einen 3 km Sperrbezirk und ein 10 km Beobachtungsgebiet festgelegt. Für die in diesen Restriktionszonen liegenden Geflügelhaltungen galten seither besondere Schutzmaßnahmen, um die Verbreitung der Seuche möglichst zu verhindern.

Dazu zählte unter anderem ein Verbringungsverbot von Geflügel und Eiern. Die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen wurde vom Landkreis überwacht. Nachdem die amtstierärztlichen Kontrollen der Geflügelhaltungen im Sperrbezirk keine weiteren Fälle von Geflügelpest ergeben haben, wird die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2016 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel zum 28.1.2017 wieder aufgehoben, Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet entfallen damit.

Stallpflicht für Geflügel gilt weiter! Aber Achtung! Unabhängig von dieser tierseuchenrechtlichen Entscheidung bleibt die kreisweite Stallpflicht für Geflügel bestehen. Danach darf Geflügel auch weiterhin nur im Stall oder unter einer Schutzeinrichtung gehalten werden. Diese Maßnahme des vorbeugenden Seuchenschutzes gegen einen H5N8 Eintrag in einen Geflügelbestand ist nach Risikoabschätzung auch weiterhin erforderlich.

„Oberstes Ziel ist weiterhin, den Eintrag des Virus in eine Nutz- oder Hausgeflügelhaltung vermeiden“, so Dr. Siegfried Orban, Leiter der Gesundheits- und Veterinärdienste des Landkreises Northeim. Deshalb müssten die Tiere weiterhin in ihren Stallungen bleiben. Ebenso sind von allen Geflügelhaltern die in der Dringlichkeitsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählt, dass unbefugte Personen den Stall nicht betreten dürfen und zutrittsberechtigte Personen eine Schutzkleidung tragen müssen und nach dem Betreten der Ställe Hände und Schuhe zu reinigen und zu desinfizieren sind. Alle bisher ergangenen tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen und natürlich auch nähere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de in der Rubrik.

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