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Sonntag, 07. Juni 2026 Mediadaten
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Northeim (red). Große Teile des Landkreises Northeim liegen aktuell in einer Handelsrestriktionszone für Wiederkäuer. Betroffen sind vor allem Tierhalterinnen und Tierhalter von Rindern, Schafen und Ziegen, aber auch von Lamas, Alpakas und Kamelen. Für sie gelten Einschränkungen, wenn Tiere aus der Zone heraus in noch BTV-8-freie Gebiete innerhalb Deutschlands oder in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden sollen. Innerhalb der Zone bestehen keine Beschränkungen.

Nachweis im Landkreis Fulda als Auslöser

Grund ist der amtlich festgestellte Nachweis des Blauzungenvirus Serotyp 8, BTV-8, in einem Betrieb im hessischen Landkreis Fulda. Nach Vorgaben der Europäischen Union muss um den Ausbruchsbetrieb eine Handelsrestriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern eingerichtet werden. In Niedersachsen sind neben großen Teilen des Landkreises Northeim auch die Landkreise Göttingen, Holzminden und Goslar betroffen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für das Verbringen von Tieren stellt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/ bereit. Eine interaktive Karte zur aktuellen Ausdehnung der Handelsrestriktionszone ist unter https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/B7CFB588E91333523BB78D4EA5AF6B1ADD93EEF1BC271DA1F72A12CE264F3DDA abrufbar. Die Verlinkungen sind auch unter https://landkreis-northeim.de/0406bz zu finden.

Regelungen gelten ausschließlich für BTV-8

Die aktuellen Verbringungsregelungen beziehen sich ausschließlich auf das Blauzungenvirus Serotyp 8. Für den Serotyp 3 gelten innerhalb Deutschlands derzeit keine Verbringungsbeschränkungen.

Tierhalterinnen und Tierhaltern wird dringend empfohlen, empfängliche Tiere gegen das Blauzungenvirus impfen zu lassen. Eine Impfung kann Krankheitsverläufe deutlich abmildern und Todesfälle verhindern.

Zudem müssen Tierhalterinnen und Tierhalter einen Verdacht auf Blauzungenkrankheit bei ihren Tieren umgehend dem Fachbereich Veterinärwesen des Landkreises Northeim melden. Das ist per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 05551 708 481 beziehungsweise 05551 708 482 möglich.

Blauzungenkrankheit ist für Menschen ungefährlich

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer. Sie betrifft unter anderem Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Kamele, Lamas oder Alpakas. Der Erreger wird durch blutsaugende Insekten, sogenannte Gnitzen, übertragen und kann bei betroffenen Tieren fieberhafte Erkrankungen bis hin zu Todesfällen verursachen.

Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. Auch der Verzehr von Fleisch und Milch ist unbedenklich. Erkrankte Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Mattigkeit, Lahmheit, Schwellungen der Maulschleimhäute und des Kronsaums, vermehrten Speichelfluss und Schaum am Maul. Bei Schafen kann die Zunge anschwellen und sich blau verfärben, was der Krankheit ihren Namen gibt. Bei Rindern sind insbesondere eine verringerte Milchleistung, Schwellungen der Maulschleimhäute, Speichelfluss und Verfärbungen der Euterzitzen auffällig.

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