Landkreis Northeim (red). Im Frühjahr und Sommer steigen wieder mehr Menschen aufs Fahrrad. Dies nimmt der Landkreis Northeim zum Anlass, in einer dreiteiligen Serie „Worauf Radfahrende achten sollten“ Hinweise für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr zu geben.
Laut Statistischem Bundesamt wurden bundesweit im Jahr 2025 insgesamt 95.794 Fahrradunfälle mit Personenschaden erfasst. Im Landkreis Northeim gab es laut Verkehrsunfallstatistik 2025 der Polizeiinspektion Northeim 102 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fahrrädern und Pedelecs. Dabei wurden 71 Radfahrende verletzt.
Mit den Informationen zum richtigen Verhalten sollen mögliche Gefahren im Radverkehr stärker ins Bewusstsein gerückt und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erhöht werden.
Fußgängerzonen stehen im Mittelpunkt der ersten Folge
Zum Auftakt der dreiteiligen Artikelserie informiert der Landkreis Northeim über das richtige Verhalten in Fußgängerzonen. Dabei geht es um Fragen wie: Was ist beim Radfahren erlaubt? Wo gelten Einschränkungen? Und worauf sollten Radfahrende besonders achten?
Grundsätzlich ist das Radfahren in Fußgängerzonen verboten. Fahrräder müssen dort geschoben werden. Es gibt jedoch Ausnahmen. In der Fußgängerzone in Northeim ist das Radfahren rund um die Uhr erlaubt.
Zusatzschilder regeln Ausnahmen
Mit Zusatzschildern kann das Radfahren in Fußgängerzonen auch zeitweise erlaubt werden. In Einbeck gilt dies beispielsweise von 18 bis 10.30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Zudem können Verbote nur für bestimmte Bereiche einer Fußgängerzone gelten.
Unabhängig davon gilt jedoch: Fußgängerinnen und Fußgänger haben immer Vorrang. Radfahrende dürfen höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren, also etwa sieben Stundenkilometer. Niemand darf gefährdet oder behindert werden.
Landkreis empfiehlt besondere Rücksichtnahme
Der Landkreis empfiehlt Radfahrenden deshalb, jederzeit bremsbereit zu sein. Im Zweifel sollten sie lieber absteigen und das Fahrrad schieben. Dadurch könnten Unsicherheiten, Gefahrensituationen und Unfälle vermieden werden.