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Donnerstag, 24. April 2025 Mediadaten
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Northeim (red). Seit Anfang dieses Jahres gilt deutschlandweit eine gesetzlich festgeschriebene Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Die Kreisabfallwirtschaft Northeim weist darauf hin, dass damit eine ordnungsgemäße Trennung von tragbaren und nicht mehr verwendbaren Textilien verpflichtend ist – mit dem Ziel, Wiederverwertung und Nachhaltigkeit zu fördern.

Was gehört wohin?

Klar getrennt werden müssen Alttextilien, die noch wiederverwendbar sind, und solche, die endgültig unbrauchbar geworden sind. Zerschlissene oder stark verschmutzte Kleidung, ebenso wie kaputte Bettwäsche, Handtücher oder Putzlappen, gehören weiterhin in den Restmüll.

Noch tragbare, saubere Textilien wie gut erhaltene Kleidung, Bettwäsche oder Handtücher sollten hingegen über Altkleidercontainer entsorgt werden. Diese Sammelbehälter sind an zahlreichen Standorten im Landkreis Northeim aufgestellt. Eine Übersicht über die aktuellen Containerstandorte ist online abrufbar unter: www.landkreis-northeim.de/alttextilien

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, wiederverwendbare Textilien auf Flohmärkten zu verkaufen, zu verschenken oder an karitative Einrichtungen zu spenden.

Warum ist das wichtig?

Die neue Regelung soll dazu beitragen, die Weiterverwertung hochwertiger Alttextilien zu verbessern. Denn nur saubere und unbeschädigte Stücke können für das Recycling oder eine direkte Wiederverwendung aufbereitet werden. Verschmutzte oder kontaminierte Kleidung in den Sammelcontainern kann hingegen dazu führen, dass ganze Chargen unbrauchbar werden und im Müll landen.

Mit der korrekten Trennung leisten Bürgerinnen und Bürger einen wertvollen Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Umweltschutz. Die Kreisabfallwirtschaft steht bei Fragen rund um das Thema Alttextilienentsorgung beratend zur Seite.

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