Northeim (red). Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine umfassende Grundsteuerreform in Kraft, die auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 basiert. Das bisherige Grundsteuersystem wurde als verfassungswidrig eingestuft, weshalb ein neues Modell entwickelt wurde. In Niedersachsen erfolgt die Neuregelung auf Grundlage des sogenannten Flächen-Lage-Modells, das sowohl die Grundstücksfläche als auch deren Lage berücksichtigt. Unterschiedliche Wertfaktoren werden so für verschiedene Grundstücksarten und -lagen festgelegt.
Das Ziel der Reform ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das bedeutet, dass das Gesamteinkommen der Kommunen durch die Grundsteuer sich nicht verändert. In Northeim sollen die Hebesätze für die Grundsteuer A bei etwa 450 % und für die Grundsteuer B bei rund 400 % liegen, was das Steueraufkommen des Jahres 2024 konstant halten soll.
Allerdings wird es zu Belastungsverschiebungen kommen, sodass sich die Grundsteuer für manche Objekte erhöht und für andere sinkt. Dies ist eine unvermeidliche Konsequenz der Reform. Eine Überprüfung und mögliche Anpassung der Hebesätze ist für den 15. Oktober 2024 vorgesehen. Änderungen könnten vom Stadtrat am 24. Oktober 2024 beschlossen werden.
Die Grundabgabenbescheide für 2025 werden voraussichtlich Ende November 2024 verschickt. Fragen zur Zusammensetzung des Grundsteuermessbetrags sollten direkt an das Finanzamt gerichtet werden.