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Samstag, 19. April 2025 Mediadaten
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Northeim (lpd). Zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 möchte die BBS I in Northeim ihr berufliches Weiterbildungsangebot ergänzen. Der Abschluss „Staatlich geprüfter Betriebswirt / geprüfte Betriebswirtin“ kann dann in einer dreijährigen, berufsbegleitenden Teilzeitform erlangt werden. Nachdem sich bereits der Ausschuss für Schule und Sport für den Antrag der BBS I Northeim ausgesprochen hat, haben nun die Mitglieder des Kreisausschusses in ihrer Sitzung am Montag zugestimmt. 

Unternehmen aus der Region sind, nicht zuletzt auf Grund des Fachkräftemangels, fortwährend auf der Suche nach Weiterbildungsangeboten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit einer neuen Fachschule Betriebswirtschaft stünde ihnen ein zusätzliches Instrument der Qualifizierung und Personalentwicklung zur Verfügung. Darüber hinaus ergänzt der Bereich Betriebswirtschaft das internationale Profil der BBS I Northeim, in der bereits Europa- und Chinakaufleute erfolgreich ausgebildet werden. Die Schulleitung schätzt, dass ungefähr 60 Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Northeim jährlich die Fachschule Betriebswirtschaft besuchen würden. Auf dieser Basis könnte die Unterrichtsversorgung sichergestellt werden, ohne dass zusätzliches Lehrerpersonal benötigt wird.

Wer sich zum staatlich geprüften Betriebswirt beziehungsweise zur staatlich geprüften Betriebswirtin ausbilden lassen möchte, muss über eine erfolgreich abgeschlossene, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung und eine mindestens einjährige entsprechende Berufstätigkeit verfügen. Alternativ ist der Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung zur Staatlich geprüften Assistenten/Assistentin und einer anschließenden einjährigen entsprechenden Berufstätigkeit oder einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufstätigkeit von sieben Jahren erforderlich. Der Teilzeitunterricht geht über drei Jahre und würde unter der Woche nach 17 Uhr sowie an Samstagen erfolgen. Auf Basis der Zustimmung des Kreisausschusses wird der Landkreis als Schulträger nunmehr die Zustimmung der Landesschulbehörde beantragen.

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