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Samstag, 19. Oktober 2024 Mediadaten
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Northeim (lpd). Im Oktober 2023 wurde das Blauzungenvirus Typ 3 erstmals in Niedersachsen festgestellt. Seitdem hat sich das durch Mücken übertragene Virus weiterverbreitet. Am 30. Juli wurde es nun auch in einem Ortsteil von Dassel im Landkreis Northeim bei einem Schaf nachgewiesen. Der betroffene Betrieb wurde gesperrt und darf zunächst keine Tiere aus seinem Bestand verbringen.

Wiederkäuer wie Schafe, Ziegen, Rinder, aber auch Kamele, Lamas, Alpakas und Wildwiederkäuer können an der Blauzungenkrankheit erkranken. Für Menschen und andere Tiere ist das Virus ungefährlich, ebenso der Verzehr von Fleisch und Milch.

Bei Schafen und Ziegen sind die Symptome oft schwerwiegender und können tödlich sein. Erkrankte Tiere zeigen Fieber, Mattigkeit, Lahmheit, Schwellungen der Maulschleimhäute und des Kronsaums, vermehrten Speichelfluss und Schaum am Maul. Bei Schafen kann die Zunge anschwellen und sich blau verfärben, was der Krankheit ihren Namen gibt. Rinder zeigen meist mildere Symptome wie verringerte Milchleistung, Schwellungen der Maulschleimhäute, Speichelfluss und Verfärbungen der Euterzitzen.

Die Blauzungenkrankheit zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen, weshalb Tierhalterinnen und Tierhalter verdächtige Krankheitssymptome bei ihren Tieren umgehend dem Fachbereich Veterinärwesen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 05551/708-481 und -482 melden müssen.

Eine freiwillige Impfung schützt empfängliche Tiere. Seit Juni 2024 sind Impfstoffe gegen das Blauzungenvirus Typ 3 verfügbar. Informationen zur Impfung sind unter www.landkreis-northeim.de/blauzungenkrankheit_impfung zu finden. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse bietet finanzielle Unterstützung für die Impfung von Schafen und Ziegen. Da die Krankheit durch Mücken übertragen wird, ist eine Insektizidbehandlung ratsam.

Seit dem ersten Ausbruch im Oktober 2023 hat Niedersachsen seinen sogenannten Blauzungen-Freiheitsstatus verloren. Für empfängliche Tierarten gelten daher Beschränkungen beim Verbringen von Tieren und Zuchtmaterial. Details sind unter www.landkreis-northeim.de/blauzungenkrankeit_einschraenkungen verfügbar. Der aktuelle Ausbruch im Landkreis Northeim ändert an diesen Regelungen nichts.

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