Northeim (red). Die Stadtverwaltung Northeim hat am 27. Juni 2024 eine neue Allgemeinverfügung bezüglich der Betretungs- und Aufenthaltsverbote im Bereich der Rhume und des Kiessees veröffentlicht. Nach einer eingehenden Prüfung wurden einige Bereiche freigegeben. Seit dem 28. Juni 2024 sind die beiden Liegewiesen am Freizeitsee wieder zugänglich.
Die Änderungen erfolgen im Rahmen der neuen Verordnung, die die bisherige Regelung vom 8. Januar 2024 ersetzt. Trotz der Lockerungen bleiben bestimmte Gebiete weiterhin gesperrt, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Diese sind im Lageplan der aktuellen Verfügung verzeichnet.
Die Stadtverwaltung betont die Wichtigkeit der Einhaltung der Absperrungen und appelliert an die Bevölkerung, den Schutzmaßnahmen Folge zu leisten. Weitere Informationen und der Lageplan sind im Amtsblatt 28/2024 auf der städtischen Webseite verfügbar.