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Donnerstag, 28. November 2024 Mediadaten
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Northeim (lpd). Der Landkreis Northeim ist verpflichtet, die Europäischen Schutzgebiete bis spätestens zum 31.12.2018 in nationales Recht zu überführen. Bei den NATURA 2000-Gebieten handelt es sich um Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete, die geschützt werden müssen. Dieser Schutz kann entweder durch die Ausweisung von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten erreicht werden.

Im Landkreis Northeim sind dies insgesamt einundzwanzig Gebiete. Drei Gebiete sind Vogelschutzgebiete. Für neun Gebiete wurden inzwischen öffentliche Beteiligungsverfahren durchgeführt oder eingeleitet. „Aufgrund der zahlreichen Einwendungen, insbesondere im Hinblick auf die geplante Ausweisung von Naturschutzgebieten, habe ich entschieden, zunächst eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit dem Thema zu bilden“, so Landrätin Astrid Klinkert-Kittel.

Ziel der sich aus Vertretern der Politik, der Verwaltung und eines Kreisnaturschutzbeauftragten zusammensetzenden Arbeitsgruppe ist, neben den naturschutzrechtlichen Erfordernissen insbesondere auch die Belange der betroffenen Grundstückseigentümer oder Flächenbewirtschafter hinreichend zu berücksichtigen. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat inzwischen zweimal getagt. Einigkeit besteht darüber, dass die bestehenden Naturschutzgebiete bleiben und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt an neue gesetzliche Regelungen angepasst werden sollen. Außerdem sollen die bisher eingeleiteten Verfahren zur Ausweisung von Naturschutzgebieten grundlegend überarbeitet werden.

In der Regel sollen dabei Naturschutzgebietsverordnungen nur für die Flächen in den Gebieten, die prioritäre Lebensraumtypen oder prioritäre Arten aufweisen, ausgewiesen werden. Alle anderen Lebensraumtypen und weitere Flächen sollen mittels Landschaftsschutzgebietsverordnungen gesichert werden. In diesen Fällen entfällt allerdings nach derzeitigen landesrechtlichen Vorgaben die Entschädigung für Bewirtschaftungserschwernisse der Land- und Forstwirtschaft durch den so genannten Erschwernisausgleich. Dieser wird derzeit lediglich in Naturschutzgebieten gewährt.

Informationsveranstaltungen zu jedem neuen Gebiet

Vor der erneuten formellen Einleitung der neuen Schutzgebietsverfahren wird es zu jedem Gebiet vom Landkreis Northeim entsprechende Informationsveranstaltungen geben. So sollen Eigentümer, Bewirtschafter und die Öffentlichkeit über die maßgeblichen Verordnungsinhalte und die Gründe für die Unterschutzstellung informiert werden. „Im Vordergrund steht die Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger“, macht Landrätin Astrid Klinkert-Kittel mit Blick auf die terminlichen Zusammenhänge deutlich. Erste Informationsveranstaltungen dürfte es demnach frühestens im Frühjahr 2018 geben. Für welchen Bereich und wo genau, dass wird noch rechtzeitig vorher bekannt gegeben.

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