Northeim (red). Die Zuständigkeit im Waffenrecht wurde neu geregelt und geht von der Stadtverwaltung Northeim auf den Landkreis Northeim mit Wirkung vom 01. Januar 2024 über.

Für Bürger_innen, die von dem Zuständigkeitswechsel betroffen sind, bedeutet dies, dass ab sofort alle waffenrechtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel das Ein- und Austragen von Waffen in der Waffenbesitzkarte, die Beantwortung waffenrechtlicher Fragen und die Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Sammelnde, Sportschütz_innen und Jäger_innen nun bei der Waffenbehörde des Landkreises Northeim, FB 21 – Ordnungsangelegenheiten, Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim, erfolgen muss. Auch Neuanträge von Bürger_innen, die im Stadtgebiet Northeim ihren Wohnsitz haben, stellen diese nun beim Landkreis Northeim.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises Northeim unter https://www.landkreis-northeim.de/ordnung-undveterinaerwesen/ordnungsangelegenheiten/waffenrecht/ zu finden. Die zuständige Behörde für das Sprengstoffgesetz bleibt weiterhin die Stadtverwaltung Northeim.

Grundlage für die Neuregelung der Zuständigkeit ist eine Verordnung des Niedersächsischen Innenministeriums vom 4. März 2023.