Northeim (red). Seit dem 16. Oktober können Förderanträge für das neue Förderprogramm KLARA („Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und regionale Akteur:innen“) gestellt werden.
KLARA beinhaltet die Fördermaßnahme „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)“, welche als Nachfolgeförderprogramm der bisherigen Maßnahmen „Speziellen Arten- und Biotopschutz“ (SAB) und „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften“ (EELA) greift.
Gefördert werden können Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen, insbesondere die Durchführung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten heimischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften sowie zur Verbesserung der Biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen. Außerdem kann auch die begleitende umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit im Zusammenhang mit einem konkreten investiven Einzelvorhaben gefördert werden.
Antragsberechtigt sind u.a. Realverbände, Jagdgenossenschaften sowie land- und forstwirtschaftliche Unternehmen.
Förderanträge können noch bis zum 30. November 2023 bei der Bewilligungsstelle, dem NLWKN (Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) gestellt werden. Weitere Informationen finden sich unter www.nlwkn.de.