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Mittwoch, 30. Oktober 2024 Mediadaten
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Northeim (red). Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15. September 2023 die öffentliche Auslegung des ersten Entwurfs zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) 2023 beschlossen. 

In der Zeit vom 02. Oktober 2023 bis zum 13. November 2023 können alle relevanten Unterlagen zum RROP-Entwurf  vor Ort im Kreishaus oder online auf einer Beteiligungsplattform eingesehen werden. Bereits jetzt stehen die Unterlagen auf der Webseite des Landkreis Northeim zur Verfügung. Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit, also bis zum 27. November 2023 haben Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Northeim zudem die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum RROP-Entwurf, zu dessen Begründung sowie zum Umweltbericht abzugeben. Die Stellungnahme kann in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. 

 Die Unterlagen zum RROP-Entwurf können an folgenden Stellen eingesehen werden: 

  • Auf der Internetseite des Landkreises Northeim unter landkreis-northeim.de/rrop
  • Auf der digitalen Beteiligungsplattform zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms im Landkreis Northeim unter beteiligung-regionalplan.de/northeim/
  • Vor Ort im Kreishaus, Medenheimer Straße 6/8, Zimmer 155 zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Montag und Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr). Es wird darum gebeten vorher einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Dies ist telefonisch unter 05551 – 708-192 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich. 

Die Abgabe von Stellungnahmen kann über die digitale Beteiligungsplattform erfolgen, ist aber außerdem auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder auf dem Postweg (Landkreis Northeim, Fachbereich 44 Regionalplanung und Umweltschutz, Medenheimer Str. 6/8, 37154 Northeim), möglich.

Zum Hintergrund:

Das RROP legt Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung im Kreisgebiet für die nächsten Jahre fest. Im RROP werden beispielsweise Vorranggebiete für Windenergieanlagen festgelegt, Aussagen zu Wohn-, Gewerbe-, und Industrieflächen gemacht sowie Bereiche, in denen Natur und Landschaft, die Erholung oder die Landwirtschaft und der Wald Vorrang haben, festgelegt.  

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