Northeim (lpd). In einem kleinen Geflügelbestand mit 6 Enten und 20 Hühnern in der Northeimer Ortschaft Hohnstedt wurde bei verendeten Hühnern am 25.12.2016 der hochpathogene Geflügelpesterreger H5N8 festgestellt.

Der gesamte Tierbestand wurde inzwischen getötet und entsorgt. Außerdem wurden die erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen eingeleitet. Um den Bestand ist ein Sperrbezirk mit einem drei Kilometerradius und ein Beobachtungsgebiet gebildet. Der Text der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel ist unter www.landkreis-northeim.de hinterlegt.

Nach dem Auftreten der Geflügelpest bei Nutzgeflügel im Landkreis Northeim, ist aus Gründen der Seuchenprävention und damit zum Schutz der Nutz- und Hobbygeflügelhaltungen erforderlich, eine allgemeine Aufstallung von Geflügel für den gesamtem Landkreis Northeim angeordnet. Der Text der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung ist unter www.landkreis-northeim.de hinterlegt.

 Diese Anordnung einer kreisweiten Stallpflicht für Geflügel basiert auf einer Risikobewertung nach der Geflügelpestverordnung. Der Risikobewertung wurde zu Grunde gelegt, dass in einer kleinen Geflügelhaltung im Landkreis Northeim der hochpathogene Influenzaerreger H5N8 nachgewiesen wurde. Darüber hinaus wurde berücksichtigt, dass im Landkreis Northeim ein Wildvogelrastgebiet liegt und mehrere Flüsse, Seen und Feuchtgebiete vorhanden sind, an denen sich Wildvögel aufhalten. Außerdem wurde für die Beurteilung die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) herangezogen.

Seit dem ersten Nachweis der H5N8 in Deutschland bei einer Reiherente am 07.11.2016 ist der hochansteckende Geflügelpesterreger bei Wildvögeln in fast allen Bundesländern nachgewiesen worden. Betroffen sind überwiegend Reiherenten und Schwäne. Zunehmend gibt es auch Infektionsnachweise bei Greifvögeln. Daneben ist im geflügelreichen Nordwesten Niedersachsens H5N8 auch in mehreren Nutzgeflügelbeständen aufgetreten.

Alle Halter von Geflügel unabhängig von der Größe des Bestandes sind verpflichtet, bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen einen Eintrag und die Verbreitung der Geflügelpest einzuhalten. Weitere Informationen dazu können dem im Internet des Landkreises Northeim(www.landkreis-northeim.de) hinterlegten Merkblatt entnommen werden.

Bei dem festgestellten Influenzavirustyp H5N8 handelt es sich um eine reine Tierseuche. Weltweit wurde bisher weder über Tierkontakte noch durch den Verzehr von Lebensmitteln eine Infektion eines Menschen mit dem Vogelgrippeerreger H5N8 festgestellt.