Northeim/Hannover (lpd). Zum 29.09.2017 hat das Land Niedersachsen ein weitreichendes Hilfeprogramm für Privathaushalte in Kraft gesetzt. Mit der Hochwasserhilfe für Privathaushalte werden Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Instandsetzung von Wohngebäuden und der Erneuerung von Hausrat unterstützt. Auch für die Wiederherstellung von zerstörten Brücken, die als Zuwegung zu Wohngebäuden benötigt werden, können Betroffene ab sofort finanzielle Hilfen beantragen, sofern der Schaden mehr als 500 Euro beträgt.
Geschädigte können einen Ausgleich von bis zu 80 Prozent erhalten. Die Landeshilfen sind gegenüber anderen Leistungen nachrangig. Insbesondere Versicherungsleistungen sind bei der Regulierung der Hochwasserschäden in erster Linie einzusetzen. Die Hilfen sind jedoch nicht an Bedingungen wie Bedürftigkeit geknüpft. Eine wichtige Voraussetzung für die finanzielle Hilfe des Landes ist aber, dass sich Betroffene für die Zukunft gegen Elementarschäden versichern.
Entsprechend der neuen Richtlinie - diese ist unter https://www.niedersachsen.de/soforthilfe_nach_hochwasser/soforthilfe-nach-hochwasser-156433.html veröffentlicht - kann die Hochwasserhilfe beim Landkreis Northeim beantragt werden. Die Anträge werden von dort an die Bewilligungsstelle des Landes weitergeleitet, dies ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) in Hannover. Ansprechpartner beim Landkreis Northeim ist Holger Schulz, Tel. 05551 708228, E-Mail
Anträge müssen bis spätestens zum 31. März 2018 gestellt werden. Die Antragsformulare werden auf der Internetseite der NBank (https://www.nbank.de/Blickpunkt/Hochwasserhilfe-2017.jsp) zur Verfügung gestellt.
Außer für Privathaushalte gibt es auch Hilfsprogramme für hochwassergeschädigte Unternehmen, für Schäden an der öffentlichen Infrastruktur und für die Land- und Forstwirtschaft. Eine Übersicht mit den Eckpunkten der Hilfsprogramme lässt sich hier herunterladen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/download/122618
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