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Samstag, 27. Juli 2024 Mediadaten
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Bad Gandersheim (red). In der Zeit vom 22. bis 26. Mai finden Asphalt- und Restarbeiten auf der nördlichen Straßenseite der Einbecker Landstraße statt. Die aktuelle Einbahnstraßenregelung bleibt bestehen und der Verkehr wird weiter am Baufeld vorbeigeführt. Dies teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Bad Gandersheim mit.

Die Baumaßnahme befindet sich gegenwärtig im zweiten und dritten, von insgesamt vier Bauabschnitten. Um den Zeitverlust aus dem ersten Bauabschnitt, den Konrad-AdenauerDamm betreffend, auszugleichen, sind Arbeiten aus dem zweiten und dritten Bauabschnitt zusammengelegt worden.

Im Bereich der Einbecker Landstraße wurde die Deckschicht der südlich gelegenen Straßenseite erneuert und der Einbahnstraßenverkehr ist von der Nordseite der Einbecker Landstraße auf die Südseite gelegt, um den nördlichen Teil abzufräsen und zu asphaltieren. Die Ein- und Ausfahrten der Mendelsohnstraße, der Schumannstraße und der HeinrichSchütz-Straße, auf die Einbecker Landstraße, sind dafür ebenfalls noch bis zum Abschluss der Asphaltarbeiten gesperrt. Die Erreichbarkeit der Einbecker Landstraße für das Wohngebiet Sultmer ist in dieser Zeit weiterhin über die Scharnhorststraße gewährleistet.

In der letzten Woche wurden Schadstellen der unteren Asphaltschichten auf der nördlichen Seite der Einbecker Landstraße behoben. Diese Woche werden die Schadstellensanierungen abgeschlossen und es wird die Deckschicht auf der Nordseite der Einbecker Landstraße asphaltiert. Zudem werden die restlichen Markierungen auf der Nordseite aufgebracht. Ende der Woche werden die Restarbeiten, wie das Fugen schneiden und vergießen, erfolgen. Um den Verkehr einspurig über die Gegenfahrbahn in den Kreisverkehrsplatz am Fuchsbäumer Weg zu leiten sind Lichtsignalanlagen installiert worden. Diese kommen nur kurzzeitig für den Einbau der Asphaltdeckschicht in den Einmündungsbereichen des Kreisverkehrsplatzes zum Einsatz.

Parallel dazu konnten bereits im dritten Bauabschnitt Pflasterarbeiten am südlichen Gehund Radweg im Bereich der Seesener Landstraße durchgeführt werden. Auch der südliche Straßenbereich vor dem Rathaus, sowie die Einmündung in die Rückingsallee bis zur Brücke, ist bereits durch die Erneuerung aller Asphaltschichten fast vorzeitig fertiggestellt worden.

Im Juni werden die Arbeiten in den nördlichen Straßenbereich vor dem Rathaus, einschließlich der Einmündung Scharnhorststraße, verlegt. Auch hier werden alle Asphaltschichten, sowie die Nebenanlagen erneuert. Die Ein- und Ausfahrt aus der Scharnhorststraße, auf die Einbecker Landstraße, ist dann nicht mehr möglich. Die HeinrichSchütz-Straße, die Schumannstraße und der Galgenbergweg ermöglichen die Erreichbarkeit rund um den Scharenhorstplatz und des Wohngebietes am Sultmer beziehungsweise Galgenberg. Die aktuelle Verkehrsführung bleibt bestehen und der Verkehr wird weiterhin in Einbahnstraßenregelung an der Baumaßnahme, dann aber südlich, vorbeigeführt. Es wird ferner wieder die Möglichkeit gegeben von der Rückingsallee aus, nach rechts in Richtung Seesener Landstraße zu fahren.

Der Wechsel in den restlichen dritten Bauabschnitt, die Seesener Landstraße betreffend, erfolgt im Juli. Im dritten Bauabschnitt wird die Trag-, Binder- und Deckschicht erneuert. Zudem finden Arbeiten an Gossen, Busbuchten und Schächten statt. In diese Arbeiten ist auch die Stadt Northeim eingebunden. Dieser Bauabschnitt kann aufgrund seiner Komplexität und der fehlenden Arbeitsräume nur unter Vollsperrung umgesetzt werden. Mit der dann beginnenden Vollsperrung der Seesener Landstraße wird der Verkehr über die Einbecker Landstraße wieder in beide Richtungen über die Rückingsallee geführt.

Ansprechpartner stehen weiterhin im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechung, mittwochs ab 14:00 Uhr, im Bereich des Baubüros auf dem Parkplatz bei Lidl, zur Verfügung. Die Umleitung ist weiterhin ausgeschildert und mit Fortschritt der Arbeiten wird die Verkehrsführung bei Bedarf optimiert und angepasst.

Aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbehinderungen bittet die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr alle Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis.

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