Uslar (red). Bei den Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2017/2018 müssen die Eltern die nachfolgend genannten Aspekte berücksichtigen, erklärte die Stadt Uslar in einer Mitteilung. Es gibt ein einheitliches Anmeldeformular, welches bei den Kindertagesstätten und bei der Stadtverwaltung – auch im Internet unter „www.uslar.de > Rat&Verwaltung > Formulare“ - erhältlich ist.
Hier können die Eltern die gewünschte Einrichtung und mögliche Alternativen angeben. Der Wohnort des Kindes im Einzugsbereich einer Kindertagesstätte hat bei der Aufnahme Priorität. Ausnahmen hiervon müssen begründet werden. Der Anmeldezeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. März 2017. In dieser Zeit müssen die Eltern ihr Kind für das Kindergartenjahr 2017/2018 bei der Stadtverwaltung anmelden.
Dies gilt auch für diejenigen Kinder, die bereits bei einer Kindertagesstätte vorsorglich angemeldet wurden oder den Kindergarten wechseln möchten! Für Kinder, die bereits einen Kindergarten besuchen, besteht kein Handlungsbedarf. Erstmals muss zu jeder Anmeldung auch ein Nachweis über die bestehende oder zukünftige Berufstätigkeit, Ausbildung oder Selbstständigkeit erbracht werden. Ohne diesen Nachweis kann die Anmeldung nicht berücksichtigt werden. Eltern, die bereits eine Anmeldung abgegeben haben, werden von der Stadtverwaltung angeschrieben.
Die verbindlichen schriftlichen Zusagen für das kommende Kindergartenjahr werden ab dem 3. März 2017 versandt. Für Fragen und weitere Informationen stehen die Leitungen der Kindertagesstätten und die Mitarbeiter der Kultusverwaltung, Tel. 05571-307140 und 307123, zur Verfügung.
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