Northeim (red). Zur Erhaltung des befallsarmen oder praktisch rattenfreien Zustandes in Northeim wird die Fa. Gruber, Schädlingsbekämpfung, aus Burgwedel vom 03.04.2023 bis voraussichtlich 24.04.2023 sowohl im Oberflächenbereich/Freilandgelände als auch im Kanalnetz der Stadt Northeim im Rahmen einer Routinemaßnahme eine großräumige Rattenbekämpfung durchführen. Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen im gesamten Stadtgebiet und stichprobenartig in den Ortschaften.
Im Freiland werden an stark von Menschen frequentierten Plätzen verschlossene Festköderboxen eingesetzt, die mit dem Wirkstoff "Difenacoum" präpariert sind. Dabei besteht für Kinder erst bei Einnahme erheblicher Mengen das Risiko einer Vergiftungserscheinung; außerdem sind die Köder mit Bitterstoffen behandelt, die eine orale Aufnahme verhindern sollen. Soweit die Gefahr besteht, dass Köder insbesondere durch Niederschlag weggeschwemmt werden können, werden sie fachgerecht fixiert.
Eltern mit Kindern und Tierhalter_innen werden dennoch gebeten, aufmerksam zu sein und Rattenköderfunde sofort der Stadt Northeim, Abteilung Bürgerdienste, zu melden. Soweit Kinder beim Spielen Rattenköder finden, sollten sie diese möglichst nicht berühren. Es wird vorsorglich auf die Telefonnummer der Giftnotrufzentrale (Giftnotruf Nord-Göttingen: 0551 19240) hingewiesen.
Eigentümer_innen von bebauten und unbebauten, insbesondere an offenen Gewässern (Bächen, Teichen u.ä.) gelegenen Grundstücken, die einen Rattenbefall feststellen, werden gebeten, sich umgehend bei der Stadt Northeim, Abteilung Bürgerdienste, zu melden, damit der Befall vollständig, gezielt und wirkungsvoll bekämpft werden kann.
Hintergrund-Info
Gelegentlich melden Northeimer Bürger_innen dem Ordnungsamt ihre Beobachtungen von Ratten, nicht selten in der Nähe von Gewässern. Hierbei handelt es sich jedoch häufig um Bisam im Unterschied zur Haus- oder Wanderratte.
Wanderratten und Hausratten
Ratten sind Gesundheitsschädlinge, da sie Krankheitserreger auf Menschen übertragen können.
Die Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen schreibt vor, wer die Rattenbekämpfung in Niedersachsen durchzuführen hat und wann eine Gemeinde eine sogenannte Entrattung vorzunehmen hat.
Hiernach sind zur Rattenbekämpfung verpflichtet:
1. die Personen, welche die tatsächliche Gewalt über Grundstücke (Besitzer) oder Schiffe (Ausrüster) ausüben; ist ein Grundstücksbesitzer nicht gleichzeitig Eigentümer, so kann auch der Eigentümer, bei Schiffen der Reeder oder Schiffseigner, durch die Gemeinde verpflichtet werden;
2. die Gemeinden.
Weiter wird bestimmt, welche Präventions- bzw. Nachsorgemaßnahmen nach erfolgreichen Bekämpfungsaktionen zu ergreifen sind, um einen erneuten Befall zu vermeiden. Wird in dem Gebiet einer Gemeinde ein Rattenbestand festgestellt, der geeignet ist, die Gesundheit der Bevölkerung zu gefährden, und kann diese Gefahr nicht durch Bekämpfungsmaßnahmen auf einzelnen Grundstücken behoben werden, hat die Gemeinde in ihrem Gebiet oder dem befallenen Teil ihres Gebietes eine Entrattung durchzuführen und Vorbeugungsmaßnahmen gegen einen neuen Rattenbefall zu treffen.