Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Mittwoch, 09. April 2025 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Finn Titze, Rabea Lucht, Lothar Leinbaum, Valeria Gelbling, Janina Henke, Nadine Ulrich, Sophie Hülsmann, Katja Neiseke-Eggers und Martina Voigt.

Northeim (lpd). Mit dem Jahreswechsel ist die Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten, die mit zahlreichen Änderungen in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen die Qualität der beruflichen Betreuung verbessert, die Selbstbestimmung betreuter Menschen stärkt und ihre Wünsche in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns stellt.

Eine rechtliche Betreuung wird vom Amtsgericht für Erwachsene eingerichtet, soweit diese aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selbst wahrnehmen können.

Als berufliche Betreuerin oder Betreuer kann nun nur noch tätig sein, wer die notwendige Sachkunde und die persönliche Eignung nachweisen kann. Die Anforderungen an die Qualifikation sind hoch und werden von der örtlichen Betreuungsbehörde im Rahmen des neuen Registrierungsverfahrens umfassend geprüft. Auch für Personen, die die rechtliche Betreuung aufgrund familiärer Beziehung oder persönlicher Bindung zum Betreuten übernehmen, gibt es Änderungen. Sie haben das Recht, sich umfassend und kostenlos von anerkannten Betreuungsvereinen unterstützen, beraten, fortbilden und vertreten zu lassen. Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die in keiner familiären Beziehung oder persönlichen Bindung zu ihren Betreuten stehen, gibt es hingegen eine verpflichtende Zusammenarbeit mit einem Betreuungsverein.

Im Landkreis Northeim ist der gemeinnützige Betreuungsverein Stark e.V. für die Belange der Ehrenamtlichen zuständig und berät überdies alle interessierten Menschen aus dem Landkreis über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Die Mitarbeitenden des Betreuungsvereins führen auch selbst Betreuungen und sind im stetigen Austausch mit der Betreuungsstelle des Landkreises Northeim.

Die Betreuungsrechtsreform bringt auch für die Betreuungsbehörden erhebliche Änderungen und Aufgabenzuwächse mit sich, deren finanzielle Auswirkungen derzeit alleine die kommunalen Haushalte belasten. Mit Stark e.V. ist es gelungen, die bisherigen bewährten Strukturen zu erhalten und den ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen, mit einem anerkannten Betreuungsverein, einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite zu stellen.

Der Stark e.V. hat seinen Sitz in Einbeck. Ein weiteres Beratungsbüro gibt es in Uslar. In Northeim soll ein zusätzliches Büro eröffnen. Hier ist der Verein aktuell auf der Suche nach geeigneten, möglichst barrierefreien Räumen und ist dankbar für Hinweise und Angebote. Kontakt:  Sascha Keßler vom Verein Stark e.V. (Tel. 0160 4493609) oder unter www.starkev.de.

Foto: lpd

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld_NeueAdresse.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld_NeueAdresse.gif?width=294&height=254