Northeim (lpd). Innerhalb der EU sollen die Führerscheine vereinheitlicht werden. Bis zum Stichtag am 19. Januar 2023 müssen daher alle, zwischen 1959 und 1964 geborene Personen, ihre rosafarbenen oder grauen Papierführerscheine umtauschen.
Für den Umtausch sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis / Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Alter Führerschein
- Sollte der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Northeim ausgestellt worden sein, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt, wenn es sich um den grauen oder rosafarbenen Papierführerschein handelt. Diese Karteikartenabschrift kann die ehemals ausstellende Behörde per E-Mail an den Landkreis Northeim senden.
Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 30,30 € bei Zusendung oder 25,30 € bei Selbstabholung des Führerscheins an.
Grundsätzlich betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch erfolgt schrittweise. Für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, entscheidet das Ausstellungsjahr über den Stichtag zum Umtausch. Eine Übersicht über alle Stichtage für sämtliche Geburts- bzw. Ausstellungsjahre kann unter www.landkreis-northeim.de/fuehrerscheinumtausch eingesehen werden. Hier besteht grundsätzlich keine Eile.
Als nächstes sind die Jahrgänge 1965 - 1970 zum Umtausch bis zum 19.01.2024 verpflichtet.