Northeim (lpd). Ab sofort gibt es beim Landkreis Northeim eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, das hat der Kreisausschuss jüngst beschlossen. Claudia Berger aus dem Fachdienst II.2 Finanzaufsicht und Controlling vertritt demnach zusätzlich zu ihrer Tätigkeit die Gleichstellungsbeauftragte Uljana Klein in ihrer Abwesenheit.
Dabei ist sie dann in Vertretung Ansprechpartnerin für alle Belange rund um den Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Frauen und Männern. „Für das mir entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich und wünsche mir eine erfolgreiche Zusammenarbeit bei diesem sehr wichtigen Thema“, so Claudia Berger. Der Landkreis Northeim hat erstmalig eine Stellvertreterin für die Gleichstellungsbeauftragte berufen und setzt damit die Anforderungen aus einem Oberverwaltungsgerichtsurteil um.
Die Gleichstellungsbeauftragte soll laut Landesgesetzgeber dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben. Dabei kann sie Maßnahmen und Veränderungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen in der Verwaltung oder bei personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes und der Kommune anregen. Sie hat darüber hinaus ein offenes Ohr für die Einwohnerinnen und Einwohner, deren Anliegen sie für ihre Aufgabe aufgreift, wenn es hierbei um die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts geht. Zudem berät und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte die Politik, wenn es um den gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune geht.
„Mit einer ständigen Vertreterin kann die Wahrnehmung der Querschnittsaufgabe Gleichstellungsarbeit dauerhaft gewährleistet werden“, erklärt Uljana klein, Gleichstellungsbeauftragte beim Landkreis Northeim. Dies entlastet zudem interne Abläufe – etwa bei Personalauswahlverfahren – und vermeidet auch im Abwesenheitsfall der Gleichstellungsbeauftragten das Aufschieben von Entscheidungen und Prozessen. Das Sekretariat der Gleichstellungsstelle ist unverändert in allen Fällen telefonisch unter 05551 708319 zu erreichen.
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