Northeim (lpd). Alle zwischen 1953 und 1958 geborene Personen, müssen ihre rosafarbenen oder grauen Papierführerscheine, bis zum neuen Stichtag 19.07.2022, umtauschen. Die ursprüngliche Frist bis zum 19.01. wurde aufgrund der Pandemie um 6 Monate verlängert. Für den Umtausch zum verlängerten Stichtag bietet die Führerscheinstelle des Landkreises Northeim Sonderservice-Zeiten zur Beantragung des Umtauschs an:
Mittwoch, 11.05.2022:
- ausschließlich in der Zulassungsstellen Northeim (Von-Menzel-Str. 7): nachmittags von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Weitere Sonderservice-Zeiten zum Führerscheinumtausch werden folgen.
Für den Umtausch sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis / Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Alter Führerschein
- Sollte der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Northeim ausgestellt worden sein, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt, wenn es sich um den grauen oder rosafarbenen Papierführerschein handelt. Diese Karteikartenabschrift kann die ehemals ausstellende Behörde per E-Mail an den Landkreis Northeim senden.
Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 30,30 € bei Zusendung oder 25,30 € bei Selbstabholung des Führerscheins an.
Grundsätzlich betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch erfolgt schrittweise. Für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, entscheidet das Ausstellungsjahr über den Stichtag zum Umtausch. Eine Übersicht über alle Stichtage für sämtliche Geburts- bzw. Ausstellungsjahre kann unter www.landkreis-northeim.de/fuehrerscheinumtausch eingesehen werden. Hier besteht grundsätzlich keine Eile.
Als Nächstes sind die Jahrgänge 1959 - 1964 zum Umtausch bis zum 19.01.2023 verpflichtet.
Wird der Umtauschpflicht nicht nachgekommen, können voraussichtlich ab Mitte 2022 Geldbußen fällig werden.