Northeim (red). Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde beschlossen, die Sondernutzungsgebühren im gesamten Stadtgebiet in direkter Nähe der Betriebsstätte für den Nutzungszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 nicht zu erheben, um für finanzielle Entlastung zu sorgen. Die Regelung gilt für Gastronomiebetriebe, Gewerbetreibende, Handwerk sowie öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen.
Die Satzung wurde durch Änderungen bezüglich der zu entrichtenden Sondernutzungsgebühren im § 6 durch die Absätze 2 und 3 ergänzt. Nicht betroffen von der Änderung ist die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Erteilung einer Erlaubnis oder Genehmigung nach der Sondernutzungssatzung. Anträge müssen dementsprechend weiterhin gestellt und dabei anfallende Gebühren entrichtet werden.
Die Satzung kann online unter www.northeim.de eingesehen werden. Die neue Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Northeim ist zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten.