Northeim (r). Die 16 Mitglieder des Seniorenrates, von denen 10 aus der Kernstadt und 6 aus den Ortschaften stammen, werden von den Personen gewählt, die von den Institutionen, bzw. Ortschaften als Kandidatinnen / Kandidaten benannt wurden.
Diese Regelung ist gegenüber den Vorjahren in der entsprechenden Wahlordnung dahingehend vereinfacht worden, dass es ab dieser Wahl keine Delegierten mehr gibt. Die Wahl wird also direkt von den Kandidatinnen und Kandidaten vorgenommen. Kandidatinnen und Kandidaten müssen das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Northeim haben.
Die in der Anlage 1 der Wahlordnung genannten Institutionen und Gremien sowie der Seniorenrat können bis zu 4 Kandidat*innen benennen. Diese wurden bereits ange-schrieben. Auch in der Wahlordnung nicht genannte, Altenarbeit betreibende Organi-sationen, können Kandidatinnen / Kandidaten benennen. Die Meldung ist auf Melde-bögen vorzunehmen, auf denen die genannten Personen ihr Einverständnis bestäti-gen müssen. Die Meldebögen sind bis zum 07. Oktober 2021 an die Stadt Northeim zurück zu senden.
Die Meldebögen sowie die Wahlordnung sind unter www.northeim.de/familie-bildung/familie- details/wahlen-zum-seniorenrat-der-stadt-northeim.html zu finden, können im Rathaus, Zimmer 320 abgeholt oder unter den u.g. Kontaktdaten angefor-dert werden.
Nach Eingang der Meldungen und nach Prüfung der Voraussetzungen für die Wählbarkeit erhalten die Kandidatinnen bzw. Kandidaten eine persönliche Einladung zum Wahltermin, aus der alle weiteren Regularien hervorgehen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag im Wahllokal anwesend sein. Sollte aufgrund der Corona-Lage eine Wahlveranstaltung in der Stadthalle Northeim nicht möglich sein, wird auf die Möglichkeit einer Briefwahl zurückgegriffen.
Der Erfolg der Arbeit des Seniorenrates hängt in hohem Maße von der Unterstützung der Basis älterer Menschen in den Institutionen und Ortschaften ab. Mit der aktiven Teilnahme an der Seniorenratswahl wird der Grundstein für eine erfolgreiche Arbeit dieses Gremiums gelegt.
Für Rückfragen stehen Frau Anja Lustig von der Stadt Northeim unter Tel. 05551 / 966-331 oder E- Mail