Northeim (r). Der Kreistag hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag das FFH-Gebiet „Schwülme und Auschnippe“ als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich auf einer Größe von ca. 230 ha und umfasst die Gebiete „Solling, Bramwald und Reinhardswald“, sowie das „Sollingvorland“ im „Weser-Leinebergland“.
Hintergrund ist die Umsetzung der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Hierdurch soll ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union entstehen, das auch unter dem Namen „Natura 2000“ bekannt ist. Die Kreisverwaltung ist durch das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet, die FFH-Gebiete im Zuständigkeitsbereich nach nationalem Recht zu sichern. Die Ausweisung dient dem Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Die Einzigartigkeit der Schwülme liegt in der durch das Fließgewässer geprägten Landschaft mit den besonders geschützten Tierarten (unter anderem Bachneunauge, Groppe und Schmale Windelschnecke).
Die Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.