Northeim (r). Im Rahmen der Ortsratssitzungen am 18.082020 und der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung hat die Stadtverwaltung den 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 vorgelegt, der in Folge der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erforderlich wurde.
Der Verwaltung ist es mit diesem Nachtragshaushalt gelungen, schnell die geforderte Transparenz über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Northeim herzustellen, um den Ratsfraktionen die notwendigen Grundlagen für die anstehenden und wegweisenden Investitionsentscheidungen zu liefern, betont Bürgermeister Simon Hartmann.
In dem 1. Nachtragshaushalt wird aufgrund der erheblichen Steuermindereinnahmen nunmehr ein Jahresfehlbedarf in Höhe von rd. 4,22 Mio. € ausgewiesen (vorher: -1,4 Mio. €). Die steuerbedingten Mindereinnahmen belaufen sich auf Basis der Mai-Steuerschätzung über den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2023 auf rd. 8,24 Mio. € gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz, erläutert der Leiter der Finanzabteilung Nils Backhauß. Hiervon entfallen rd. 4,01 Mio. € auf die Gewerbesteuereinnahmen, rd. 3,22 Mio. € auf die Anteile an der Einkommensteuer, rd. 0,46 Mio. € auf die Anteile an der Umsatzsteuer und rd. 0,42 Mio. € auf die Vergnügungssteuereinnahmen.
Aufgrund der soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre gilt der Haushaltsausgleich trotz dieses ausgewiesenen Jahresfehlbedarfs als erreicht, da eine Verrechnung mit den städtischen Überschussrücklagen möglich ist.
An dem zukunftsweisenden Investitonsprogramm mit einem Volumen von rd. 43,81 Millionen Euro bis zum Jahr 2023 wird festgehalten, um in diesen schwierigen Zeiten ein wirtschaftspolitisches Signal für die ortsansässigen Unternehmen zu setzen, sagt Simon Hartmann.
Für die Finanzierung dieses zukunftsweisenden Investitionsprogramms ist die Stadt Northeim auf Kreditaufnahmen in Höhe von rd. 9,66 Millionen Euro angewiesen. Die Nettoneuverschuldung für das Jahr 2020 beläuft sich somit auf rd. 7,92 Millionen Euro. ### Nähere Informationen zum vorgelegten 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 können der als Anlage beigefügten Präsentation entnommen werden.