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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
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Northeim (hakö/red). Im Rahmen einer Pressekonferenz informierte die Verwaltungsspitze der Stadt Northeim am Donnerstag über den aktuellen Stand rund um das geplante "Industriegebiet West". Bürgermeister Simon Hartmann forderte noch einmal einen engagierten Zeitplan und betonte: "Wir müssen schnell Klarheit erhalten. Das künftige Industriegebiet ist für die dynamische Entwicklung unserer Stadt von großer Bedeutung. Der Rat ist sich sicherlich bewußt, welche Rolle Northeim in der Region spielt. Ich begrüße die Signale der Fraktionen". Christiane Unger, Wirtschaftsförderin der Stadt, machte deutlich: "Wir haben uns vorgenommen, Zukunft für Northeim zu schaffen. Es liegen Anfragen vor".

Aktuelle Zeitplanung für den Bebauungsplan NOM Nr. 124 „Industriegebiet West“

- Der Bebauungsplan Nr. 124 für das „Industriegebiet West“ wird, vorbehaltlich der Zustimmung zum aktualisierten Entwurf durch die Politik, vom 1. - 21. September 2020 erneut öffentlich ausgelegt.
- Der Satzungsbeschluss soll durch den Stadtrat am 29. Oktober 2020 erfolgen.
- Ein Satzungsbeschluss im August 2020 ist aufgrund der erneuten rechtlich erforderlichen Auslage nicht möglich.

Was führt zur Verzögerung im Bebauungsplanverfahrens des „Industriegebietes West“?

- Die Verzögerung ist auf zwei Gründe zurückzuführen: den noch ausstehenden Abschluss eines städtebaulichen Vertrags für die Ausgleichsflächen sowie den Fund ungefährlicher niedrigeschwelliger Rückstände von der ehemaligen Schwellentränke der Deutschen Bahn.
- In seiner Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt vom 21.07.2020 hat der Ausschuss einstimmig einem Antrag der FUL-Fraktion vom 18.07.2020 zugestimmt, dass die Stadtverwaltung mit zwei Landwirten über den Ausgleich des naturschutzrechtlichen Kompensationsdefizits des Bebauungsplans Nr. 124 „Industriegebiet West“ verhandeln soll. Bislang war - entsprechend der Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt vom 15.10.2019 und des Verwaltungsausschusses vom 21.10.2019 - vorgesehen, diesen Städtebaulichen Vertrag mit der Klosterkammer Hannover und der Klosterforsten-Management GmbH zu schließen. Die Verwaltung hat diesen Vertrag am 27. April 2020 dem Verwaltungsausschuss zur Verabschiedung vorgelegt. Die politischen Gremien haben die Entscheidung über die Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag mehrfach vertagt.
- Bei Probebohrungen zu Baugrunduntersuchungen wurden in 10 -11 Meter Tiefe geringe Rückstände von teerölhaltigem Sediment gefunden. Diese Rückstände sind so gering, dass sie für Mensch und Natur nicht gefährdend sind. Da die Stadt Northeim davon Kenntnis erhalten hat, müssen die Funde jedoch nachrichtlich in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Warum ist es wichtig, dass es beim Bebauungsplan des „Industriegebietes West“ zu einem Satzungsbeschluss kommt?

- Die Stadt Northeim kann mit den Erschließungsarbeiten und der dazugehörigen Ausschreibung erst beginnen, wenn es einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt.
- Die Stadt Northeim hat im Dezember 2019 einen Antrag auf Förderung aus dem Landesprogramm „Förderung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen“ gestellt. Über den Förderantrag wird erst entschieden, wenn ein rechtskräftger Bebauungsplan vorliegt und die Stadt Grundstückseigentümerin sämtlicher Flächen im Bereich des B-Plans 124 ist.
- Die Stadt hat mit den derzeitigen Grundstückseigentümern Kaufverträge für die Teilflächen des Industriegebietes West abgeschlossen. Die Kaufverträge enthalten aufschiebende Bedingungen. Diese führen zu einer Auflösung des Kaufvertrages, wenn bei Erreichen einer bestimmten Frist kein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegt. Dies wäre in mehreren Fällen bis Ende des Jahres zutreffend, sofern bis zum 31.10.2020 keine Rechtskraft des Bebauungsplanes vorliegt.
- Solange die Stadt nicht Grundstückseigentümerin ist können auch keine Kaufverträge mit den anzusiedelnden Unternehmen geschlossen werden. Wie haben sich die Planungen für das „Industriegbiet West“ entwickelt?
- Ende 2016 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim die Aufstellung eines Bebauungsplans für das neu zu erschließende „Industriegebiet West“ beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplans wurde bereits die im Normalverfahren vorgesehenen zwei Mal (das erste Mal im Oktober 2018, das zweite Mal im September 2019) öffentlich ausgelegt. Bei diesen Auslegungen nach den §§ 3 und 4 BauGB wurden wie üblich die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange befragt und zur Stellungnahme aufgefordert. Den ausgelegten Entwürfen wurde zuvor vom Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt sowie vom Verwaltungsausschuss zugestimmt. Die während dieser Zeiträume eingegangenen Stellungnahmen wurden ordnungsgemäß in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet und dem Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt am 02.06.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Beratung und Beschluss des städtebaulichen Vertrags mit der Klosterkammer und der Klosterforsten-Management GmbH über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen wurde in dieser Sitzung auf Antrag der Politik vertagt. In der Sitzung wurden seitens der Ausschussmitglieder Änderungswünsche geäußert, die bislang nicht Bestandteil der ausgelegten Entwürfe waren und eine neuerliche Auslegung erforderlich machen würden. Die Überarbeitung des Bebauungsplanes durch das beauftragte Planungsbüro hinsichtlich der nachträglich geäußerten Wünsche ist nicht Teil des Regelverfahrens.
- Die Rechtskraft des Bebauungsplans sollte durch den Satzungsbeschluss in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 11.06.2020 und die anschließende Veröffentlichung im Amtsblatt hergestellt werden.
- Die Entwicklung des Industriegebiets West hat für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Northeim, auch mit Blick auf derzeit fehlende alternative Flächen für Gewerbeentwicklung, höchste Priorität.

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