Hardegsen (red). Die SPD/CDU-Gruppe im Rat der Stadt Hardegsen sieht den Abschluss des Bieter und Genehmigungsverfahrens für die Neugestaltung des „Drei-Kronen-Areals“ positiv. Sandro Wolff: „Nach einem langen und teilweise schwierigen Prozess sind wir nun zu einem Abschluss gekommen. Aber nun sind wir zu einem Ergebnis gekommen das sicherlich eine starke Veränderung bedeuten wird.“
Die SPD/CDU-Gruppe möchte an dieser Stelle nochmals verdeutlichen, dass die Abwägung von sehr vielen verschiedenen Meinungen und Aspekten sowie die rechtliche Umsetzung des Verfahrens für alle Ratsmitglieder schwierig und teils kräftezehrend war. Bei mehr Transparenz im Gesamtverfahren, hätte dies sicherlich ebenfalls zu einer Beschleunigung beigetragen Wolff: „Nun muss sich zeigen, ob der Bauträger mit den Planungen und den Vorgaben des Rates ein erfolgreiches Objekt realisieren kann. Das unsrige haben wir dazu beigetragen zum Wohle der Stadt und der Anwohner.“
Anbei der Antrag:
Die Gruppe SPD/CDU beantragt folgende Ergänzungen:
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Die Festsetzung der Gebäudehöhen der Dachoberkanten ist wie folgt vorzunehmen:
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Höhenbezugspunkt ist die Bordsteinkante, bzw. der Schachtdeckel des vorhandenen SW-Schachtes vor dem Grundstück.
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Die Gebäudehöhe (Oberkante Attika über 2. OG) der drei Stadthäuser darf, bezogen auf diesen Bezugspunkt, nicht höher als maximal 9,40 Meter über Grund sein. Die größte Höhe der Dacheinfassung, über 3.OG der Häuser, darf 12,40 Meter nicht überschreiten.
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Die Gebäudehöhe der Reihenhäuser (Oberkante Attika/Dacheinfassung) darf, bezogen auf diesen Bezugspunkt, nicht höher sein als maximal 7,60 Meter (Zweigeschosser) 10,20 Meter (Dreigeschosser) über Grund.
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Die Kontrolle der Einhaltung der Höhenvorgaben erfolgt durch einen amtlichen Vermesser, im Zuge der Schlußvermessung der Gebäude und ist der Stadt Hardegsen nachzuweisen. Die Mitteilung der Meßergebnisse erfolgt im Bauausschuß
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Der jetzt geplante und in den Zeichnungen dargestellte steinerne Sockel ist jeweils bis zur Höhe der EG-Decke der Stadthäuser auszuführen. Er ist umlaufend auszuführen. Als Materialien werden regionale Natursteine oder gebrannte Klinkersteine festgesetzt. Die Mindestdicke des Materiales beträgt 10 mm.
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Festschreibung der äußeren Gebäudekubaturen und der Fassade
Die jetzt vorgelegte Bauantragsplanung wird für die Gebäudehüllen festgeschrieben. Dass heist, an der Kubatur der einzelnen Gebäude werden keine weiteren Änderungen zugelassen.
Die Gliederung und Farbrasterung der Fassadenflächen werden so umgesetzt, wie Heute vorgestellt. Die zur Ausführung noch erforderliche, weiterführende Farbgestaltung der Fassaden erfolgt, nach Freigabe durch den Bauauschuss. Es sind Farbproben und Materialmuster vorzulegen und auf Wunsch des Ausschusses am Objekt zu Bemustern.
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Aufgrund der wesentlichen Umgestaltung des Entwurfs, weicht die Planung, mit nunmehr vier Bauabschnitten, vom Vergabeverfahren des Grundstückes, mit drei Bauabschnitten ab.
Die Bauabschnitte sind daher in Anlehnung an den Kaufvertragsinhalt festzulegen und vertraglich zu vereinbaren.
Foto: CDU