Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Landkreis Northeim (red). Am Mittwoch startete der DigitalPakt Schule in Niedersachsen in die konkrete Umsetzung: Für die Schulträger ist es jetzt möglich, die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel zu beantragen. Das entsprechende Online-Verfahren zur Beantragung der Fördermittel „N-DiPS“ ist auf der Internetseite www.digitalpakt.niedersachsen.de freigeschaltet. Der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne gab gestern den Startschuss für das Antragsverfahren zum Digitalpakt und damit das bisher größte Investitionsprogramm für die digitale Infrastruktur unserer Schulen.

Über den Digitalpakt Schule erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen bis 2024 zur Verfügung. 90 Prozent der Summe gehen direkt an die Schulen. 10 Prozent der Summe sind landesweiten und länderübergreifenden Projekten vorbehalten.

Den Schulen in Deutschland stehen über den Digitalpakt für die kommenden fünf Jahre insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung. 

Für den Landkreis Northeim ergeben sich unter anderem folgende Zahlen: 

Schulträgerschaft Landkreis Northeim

Gesamtsumme 5.525.120 Euro

Schulträgerschaft Flecken Nörten-Hardenberg

Gesamtsumme 89.246 Euro

Schulträgerschaft Gemeinde Kalefeld

Gesamtsumme 89.855 Euro

Schulträgerschaft Gemeinde Katlenburg-Lindau

Gesamtsumme 84.346 Euro 

Schulträgerschaft Stadt Moringen

Gesamtsumme 82.118 Euro

Schulträgerschaft Stadt Hardegsen

Gesamtsumme 76.773 Euro

Schulträgerschaft Stadt Northeim

Gesamtsumme 395.600 Euro 

private Schulträgerschaft Förderschule Werk-Statt-Schule

Gesamtsumme 48.404 Euro

„Ich freue mich, dass mit diesem Förderprogramm die Schulträger nun in den nächsten Jahren ausreichend Zeit haben, die Mittel abzurufen und für die wichtigen Verbesserungen in der digitalen Infrastruktur unserer Schulen im Landkreis einsetzen können. So können die Voraussetzungen für das Lernen mit digitalen Medien gelegt werden“, so Frauke Heiligenstadt, MdL. „Mindestens ebenso wichtig ist jedoch auch die Unterstützung der Lehrkräfte bei der digitalen Bildung durch Fortbildung und Anpassung der Lehrerausbildung.“

Hintergrund: Antragsberechtigt sind sowohl Träger von kommunalen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, als auch finanzhilfeberechtigte Träger von privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen. Es ist vorgesehen, sowohl über einen „Sockelbetrag“ als auch über einen „Kopfbetrag“ Fördergelder beantragen zu können. Den Sockelbetrag von 30.000 Euro soll es für jede Schule ab einer Anzahl von 60 Schülerinnen und Schülern geben. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren. Kleine Schulen mit weniger als 60 Schülerinnen und Schülern bekommen einen anteiligen Sockelbetrag. Über den Sockelbetrag hinaus wird es Fördergelder pro Schülerin und Schüler geben (Kopfbetrag). Dieser Betrag wird den Schulträgern anhand der jeweiligen Schülerzahlen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen. Der entscheidende Vorteil ist, dass jeder Schulträger schon jetzt weiß, wie viel Fördergelder ihm im gesamten Zeitraum bis 2023 zur Verfügung stehen. 

Bei der Förderung kann der Schulträger innerhalb des Förderzeitraums bis 2023 mehrfach Anträge bis zur Erreichung der maximalen Fördersumme stellen. 

Nachrichtlich die Schulen aus dem Wahlkreis Einbeck: 

Schulträgerschaft Stadt Bad Gandersheim

Gesamtsumme 90.582 Euro

Schulträgerschaft Stadt Dassel

Gesamtsumme 118.132 Euro

Schulträgerschaft Stadt Einbeck

Gesamtsumme 432.505 Euro

Schulträgerschaft Stadt Uslar

Gesamtsumme 220.623 Euro

private Schulträgerschaft Freie Schule Heckenbeck

Gesamtsumme 52.263 Euro

private Schulträgerschaft Paul-Gerhardt-Schule

Gesamtsumme 258.274 Euro

private Schulträgerschaft Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. – Berufsbildende Schulen Uslar

Gesamtsumme 61.466 Euro

Foto: Symbolbild

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255