Berlin (r). Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne hat sich mit Hartwig Fischer, Präsident des Deutschen Jagdverbandes e.V. und Vizepräsident Dr. Volker Böhning über die beabsichtigte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ausgetauscht. Die Änderung wurde vom Bundeskabinett beschlossen und solle sowohl dem besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Regionen, wo Wölfe Wohngebiete durchstreifen oder sich diesen wiederholt nähern, wie auch dem Schutz der Weidetiere dienen.
Konkret sieht der Gesetzentwurf ein Fütterungsverbot für Wölfe vor und verpflichtet die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden, Wolfshybride – also Kreuzungen aus Wolf und Hund – aus der Natur zu entnehmen.
Außerdem wird die Schadensschwelle zur Entnahme von Wölfen aus der Natur herabgesetzt. Der Schaden für die Betriebe, zum Beispiel durch gerissene Schafe, muss im Vergleich zur vorherigen Regelung nicht mehr existenzgefährdend sein. Zudem dürfen nun einzelne Wölfe eines Rudels abgeschossen werden, bis hin zur Entnahme des gesamten Rudels. Kühne: „In zahlreichen persönlichen Gesprächen mit den Betroffenen wurde mir deutlich gemacht, dass der Wolf für viele Weidetierhalter ein großes Problem ist. Daher begrüße ich diese Einigung im Kabinett. Weiterhin setze ich mich gemeinsam mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die 1:1 Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie durch eine weitergehende Änderung des Bundesnaturschutzes erreicht wird. Damit würde das von uns geforderte gemäßigte Bestandsmanagement der Wolfspopulation, insbesondere in bestimmten Regionen, ermöglicht.“
Foto: Dr. Roy Kühne