Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
(v.l.n.r.): Dr. Bu00f6hning, Dr. Roy Ku00fchne und Hartwig Fischer

Berlin (r). Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne hat sich mit Hartwig Fischer, Präsident des Deutschen Jagdverbandes e.V. und Vizepräsident Dr. Volker Böhning über die beabsichtigte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ausgetauscht. Die Änderung wurde vom Bundeskabinett beschlossen und solle sowohl dem besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Regionen, wo Wölfe Wohngebiete durchstreifen oder sich diesen wiederholt nähern, wie auch dem Schutz der Weidetiere dienen.

Konkret sieht der Gesetzentwurf ein Fütterungsverbot für Wölfe vor und verpflichtet die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden, Wolfshybride – also Kreuzungen aus Wolf und Hund – aus der Natur zu entnehmen.

Außerdem wird die Schadensschwelle zur Entnahme von Wölfen aus der Natur herabgesetzt. Der Schaden für die Betriebe, zum Beispiel durch gerissene Schafe, muss im Vergleich zur vorherigen Regelung nicht mehr existenzgefährdend sein. Zudem dürfen nun einzelne Wölfe eines Rudels abgeschossen werden, bis hin zur Entnahme des gesamten Rudels. Kühne: „In zahlreichen persönlichen Gesprächen mit den Betroffenen wurde mir deutlich gemacht, dass der Wolf für viele Weidetierhalter ein großes Problem ist. Daher begrüße ich diese Einigung im Kabinett. Weiterhin setze ich mich gemeinsam mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die 1:1 Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie durch eine weitergehende Änderung des Bundesnaturschutzes erreicht wird. Damit würde das von uns geforderte gemäßigte Bestandsmanagement der Wolfspopulation, insbesondere in bestimmten Regionen, ermöglicht.“

Foto: Dr. Roy Kühne

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255