Northeim (red). Der Erwerb der deutschen Sprache ist für viele Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten nach wie vor ein wichtiges Thema im Landkreis Northeim.
„Die wichtigste Voraussetzung für eine gesellschaftliche Teilhabe und eine Gelingende Integration ist die deutsche Sprache“, so Landrätin Astrid Klinkert Kittel. Denn diese sei unter anderem Grundlage für einen qualifizierten Schulabschluss sowie für den Zugang zum Ausbildung und Arbeitsmarkt. Ziel sei es deshalb die Betroffenen unabhängig vom Aufenthaltsstatus in ihrer sprachlichen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern, macht Landrätin Klinkert-Kittel deutlich.
Problematisch stellt sich dabei aus Sicht des Landkreises Northeim dar, dass die von Land oder Bund geförderten Sprachkurse häufig ausfallen müssen, weil die vorgegebene Zahl der Teilnehmenden nicht erreicht werden. Schuld daran seien aus Sicht des Landkreises häufig organisatorische Probleme, wie mangelnde Erreichbarkeit der Kurse, die hohe Mindestteilnehmerzahl oder fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die eine Teilnahme häufig unmöglich machen oder zu langen Wartezeiten führen.
Im Rahmen des Konzeptes zur Verbesserung der Sprachkompetenz von Migrantinnen und Migranten im Landkreis Northeim hat der Kreisausschuss daher jetzt beschlossen in einem ersten Schritt 100.000 Euro modellhaft zur Verfügung zu stellen, um dieser Situation entgegenzuwirken.
So sollen im Jahr 2019 zusätzlich zu den schon bestehenden Angeboten anderer Anbieter 40 Personen in selbstorganisierten Sprachfördermaßnahmen beschult werden. Allein dafür kalkuliert der Landkreis einen Aufwand von rund 60.000 Euro ein. Außerdem sollen mit weiteren 40.000 Euro andere Kursangebote flankierend unterstützt werden, um so eine möglichst hohe Anzahl von erfolgreichen Kursteilnahmen zu erreichen.
Damit zeitnah mit den Maßnahmen begonnen werden kann, hat der Kreisausschuss die benötigten Haushaltsmittel für 2019 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Der Kreisausschuss hat Landrätin Astrid Klinkert Kittel außerdem damit beauftragt, bis zu den nächsten Haushaltsberatungen einen Zwischenbericht vorzulegen, damit dann über eine etwaige Fortführung des Modellprojektes entschieden werden kann.
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