Northeim (r). Ausdrücklich begrüßt die CDU-Kreistagsfraktion nach den Worten des Fraktionsvorsitzenden Tobias Grote den jüngst eingebrachten Entschließungsantrag der niedersächsischen Landesregierung zu Erleichterungen bezüglich der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).
Die im Mai in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollte nach Interpretation der Kreistagsfraktion in erster Linie große Unternehmen daran hindern, Daten ohne Zustimmung des Betroffenen zu verkaufen oder zu missbrauchen. Doch da sie für alle gilt, die Daten verarbeiten, müssen auch kleine Unternehmen und sogar Vereine die Bestimmungen der DSGVO einhalten. Das trifft besonders die Vereine, die auf das Engagement Ehrenamtlicher angewiesen sind. Hier will die Landesregierung nun wohl nachbessern und die DSGVO dahingehend verändern, dass sie für Vereine weniger strikt ausgelegt wird, was seitens der CDU gelobt wird.
Die CDU-Kreistagsfraktion fordert jedoch darüber hinaus, dass auch kleine Unternehmen entlastet werden. „Denn auch dort wird ein riesen Arbeitsaufwand produziert, der nicht erträglich sein kann. Zusätzlich kommen erhebliche Kosten für Unternehmer hinzu, wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Dieser muss für Stunden freigestellt werden und muss sich in teuren Seminaren Wissen aneignen. Die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten verschlingt ebenfalls erhebliche Summen“ so Tobias Grote. Da schon Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von zehn Personen, sofern diese mit personenbezogenen Daten arbeiten, einen Datenschutzbeauftragten benötigen, sieht die CDU-Kreistagsfraktion dringenden Nachbesserungsbedarf.
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