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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten
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Landkreis Northeim (r). Für die Beratungen zum Nachttrag des Haushaltes 2018/2019 des Landkreises Northeim hat die SPD-Kreistagsfraktion zwei Anträge gestellt. Zum Thema kostenfreies Schulmittagessen für Kinder aus Familien, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen, soll nach Willen der Sozialdemokraten die Landrätin beauftragt werden, für die erste Stufe einer flächendeckenden Ausweitung des Projektes „Jeder isst mit“ ab 1. Februar 2019 im Sozialraum Einbeck/Dassel vorsorglich Haushaltsmittel für eine mögliche Deckungslücke einzusetzen. Zugleich soll die Landrätin gemeinsam mit dem Forum Kinderarmut Uslar über den aktuellen Sachstand, insbesondere das vorgesehene Stufenkonzept und die angedachte Finanzierung berichten.

Zur Begründung führt die SPD-Kreistagsfraktion an, dass es nach wie vor keine gesetzliche Regelung gibt, wonach ein kostenfreies Mittagessen in Schulen aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes bezahlt werden kann. Immerhin ist ein derartiges Vorhaben von den Bundesländern beabsichtigt. Zwar sei es denkbar, dass der Bundesrat hier nach der Sommerpause einen Beschluss fasst, aber damit ist noch kein vom Bundestag zu verabschiedendes Gesetz vorhanden. Damit das Projekt „Jeder isst mit“ im Landkreis zeitnah starten kann, soll dieses nach Meinung der SPD zunächst durch eine Ausfallbürgschaft des Landkreises gesichert werden.

Ein weiterer Antrag beschäftigt sich mit dem Fachkräftemangel, der auch im Landkreis Northeim in vielen Dienstleistungsbereichen und Handwerksberufen immer spürbarer wird. Gleichzeitig, so stellt die SPD-Kreistagsfraktion fest, leben bei uns anerkannte Flüchtlingen und Bleibeberechtigte die über eine entsprechende berufliche Qualifikation fügen, aber keine ausreichende deutsche Sprachkompetenz besitzen und nicht von den entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen des SGB II unter anderer Rechtsvorschriften erfasst werden.

Die Landrätin soll daher beauftragt werden, ein Konzept zur Verbesserung der Sprachkompetenzen von anerkannten Flüchtlingen und Bleibeberechtigten auf die Stufen B1 und B2 mit dem Ziel zu erstellen, dass deren Vermittlungschancen für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt steigen. In dem Konzept sollen auch die damit voraussichtlich verbundenen zusätzlichen Aufwendungen für die Umsetzung benannt werden. Die Mittelbereitstellung sollte unter Berücksichtigung von möglichen Drittmitteln über den Nachtragshaushaltsplan 2018/2019 vorgenommen werden.

Aufgrund der anhaltend guten Wirtschaftslage ist die Arbeitslosenquote zwischenzeitlich mit rund fünf Prozent wieder auf das Niveau vor der Wiedervereinigung gesungen. Die rückläufigen Arbeitslosenzahlen machen nach Auffassung der Kreis-SPD den zunehmenden Fachkräftemangel auch bei uns im Landkreis immer deutlicher. Immer mehr Stellen, insbesondere im Dienstleistungssektor, in der Pflege oder im Öffentlichen Personennahverkehr, aber auch im Handwerk, können nicht mehr besetzt werden. Eine Trendwende ist nicht erkennbar.

Von daher müssen nach Ansicht der SPD-Kreistagsfraktion auch auf der kommunalen Ebene ergänzenden Maßnahmen ergriffen werden, um so schneller Fachkräfte für den heimischen Arbeitsmarkt gewinnen. In nicht wenigen Fällen scheitert die Aufnahme von Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnissen schon allein an einer mangelnden Sprachkompetenz.

Die SPD-Kreistagsfraktion erkennt durchaus an, dass in den vergangenen Jahren - auch mit Unterstützung durch staatliche Förderprogramme - gute Erfolge gegeben hat. Gleichwohl sieht sie den dringenden Bedarf, die Aktivitäten in enger Abstimmung mit dem Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit zu intensivieren und auch kommunale Mittel dafür einzusetzen.

Foto: Redaktion

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