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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten
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Einbeck/Hannover (red). Die groß angelegte Reform der Eingliederungshilfe, das heißt die Unterstützung der Menschen mit einem Handicap, darf in Niedersachsen nicht zum Verschiebebahnhof für kommunale Lasten in den Kreishaushalten werden. Wir lehnen jede Neuregelung der Zuständigkeiten konsequent ab, die Löcher in zweistelliger Millionenhöhe in einzelne Kreishaushalte reißt. Das Land Niedersachsen steht in der Pflicht, endlich einen Vorschlag vorzulegen, der den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt,“ erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, der Göttinger Landrat Bernhard Reuter, nach der diesjährigen Konferenz der Landrätinnen und Landräte des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in Einbeck. An dem Treffen haben die Verwaltungschefs aller Niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover teilgenommen. Die Reform der Eingliederungshilfe bildete den Schwerpunkt der politischen Diskussionen sowohl mit der SPDFraktionsvorsitzenden im Landtag, Johanne Modder, der stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Mareike Wulf sowie mit Finanzminister Reinhold Hilbers. Hintergrund der Diskussion ist, dass das 2017 in Berlin verabschiedete Bundesteilhabegesetz das Land Niedersachsen zwingt, die Zuständigkeit für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen neu zu regeln. 

„Der in der Landesregierung offenbar verabredete Vorschlag, die Zuständigkeit für unter 18-jährige Personen den Landkreisen und kreisfreien Städten, für über 18-jährige Menschen dem Land Niedersachsen zuzuweisen, mag fachlich vernünftig sein. Politisch ist er erst akzeptabel, wenn das Land Niedersachsen auch für die dadurch verursachten finanziellen Verwerfungen bei unseren Landkreisen eintritt,“ fasste Reuter die Stimmung der Landrätinnen und Landräte zusammen. Er wies darauf hin, dass im Haushalt der Sozialministerin hinreichend Geld zum Ausgleich der Verwerfungen ebenfalls für eine Übergangsphase vorhanden gewesen wäre, der Finanzminister die benötigte Summe aber der allgemeinen Rücklage zugeführt habe. Dies sei für den NLT nicht akzeptabel.

Grundwasser muss konsequent geschützt werden

In großer Sorge befinden sich die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover in ihrer Funktion als untere Wasserbehörde über den Zustand des Grundwassers in einzelnen Landesteilen. In einem Gespräch mit Staatssekretär Rainer Beckedorf aus dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer Gerhard Schwetje und dem Vizepräsidenten des Niedersächsischen Landvolks Ulrich Löhr verlangten die Landrätinnen und Landräte, dass in Niedersachsen schnell die notwendigen Maßnahmen nach dem neuen Düngerecht zur Verbesserung der Grundwasserqualität ergriffen werden. Dazu erklärte NLT-Präsident Reuter: „Der dringende ergänzende landesrechtliche Handlungsbedarf zum Schutz unseres Trinkwassers vor allem in den sogenannten ‚roten Gebieten‘ liegt auf der Hand. Der NLT fordert, dass das Land schnell und als Paket Entwürfe für die nach dem Bundesrecht möglichen drei Rechtsverordnungen vorlegt“.

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Im Hinblick auf die drohende Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest forderten die Verwaltungschefs der Landkreise die vorbeugenden Maßnahmen zu intensivieren. „In NordrheinWestfalen hat das Land unbürokratisch die Kosten für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen übernommen. Diesem Beispiel sollte Niedersachsen umgehend folgen. Auch die Ausstattung der Landesstraßen mit sicheren Abfallbehältern und weiterer praktischer Vorsorgemaßnahmen müssen energisch vorangetrieben werden,“ fasste NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Erwartungen zusammen.

Austausch mit NDR-Intendant Lutz Marmor

Zu Beginn ihrer Tagung hatten sich die Landrätinnen und Landräte mit dem Intendanten des Norddeutschen Rundfunks, Lutz Marmor, ausgetauscht. Marmor verdeutlichte, dass die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten wertvoll und in fachlicher Unabhängigkeit einen öffentlichen Auftrag wahrnehmen. Die Verwaltungschefs der Landkreise waren sich mit dem Intendanten einig, dass den öffentlich-rechtlichen Sendern auch für die Zukunft eine bedeutsame Rolle für eine offene politische Meinungsbildung zukomme. „Ein Blick über die deutschen Grenzen hinaus zeigt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten unverzichtbar sind. Dies enthebt nicht von der Notwendigkeit, bestehende Einsparpotenziale zu heben. Es wäre aber verfassungsrechtlich problematisch, wenn die finanziellen oder ordnungsrechtlichen Korsettstangen das Programmangebot einschnüren“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

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