Northeim (r). Eine Lärmschutzwand an der A7 auf der Höhe des Freizeitsees in Northeim könne kommen, es bleibe allerdings unklar wer sich bezahlt. Dies ist das Fazit der Antwort des niedersächsischen Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) auf einen Brief des Landtagsabgeordneten Christian Grascha (FDP). „Bei einem Vor-Ort-Termin hatte der Wirtschaftsminister noch gesagt, dass das Projekt am Geld nicht scheitern werde und jeder Geld geben müsse. Leider ist musste nun der Minister zurückrudern“, so Christian Grascha. So heiße es in der Antwort: „Eine Bezuschussung mit Landesmitteln des von der Stadt Northeim gewünschten zusätzlichen Lärmschutzes im Bereich der Northeimer Seenplatte ist nicht möglich.“ Wer die geschätzten Gesamtkosten zwischen 1,5 und 2,8 Mio. Euro nun trägt, ist unklar.
In der Antwort verweist das Ministerium auf die Tourismusförderrichtlinie, die nur Förderungen vorsieht, die zu Attraktivitätssteigerungen und Neuerrichtungen überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen in den Bereichen Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus führt. „Damit nimmt das Land die Entwicklungschancen für den Freizeitsee. Die Bootshäuser und die gesamte touristische, auch überregionale Nutzung kann doch nur realisiert werden, wenn die Besucher und Touristen vor dem Lärm der Autobahn geschützt werden. Insgesamt ist die Antwort des Ministeriums nach dem vielversprechenden Besuch des Ministers eine große Enttäuschung“, sagte der FDP-Landtagsabgeordnete.
In der Antwort wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklungsplanung der Stadt Northeim zum Feriendorf nach dem Planfeststellungsbeschluss entstanden sei und deswegen könne der Bund die Lasten für den Lärmschutz nicht übernehmen. „Das ist falsch. Schon Anfang der 80er ist ein entsprechender Bebauungsplan zur Errichtung von Ferienhäuser aufgestellt worden“, sagte Grascha. Ein Rechtsgutachten komme ja mittlerweile auch zu einer anderen Einschätzung als das Land.
Foto: Christian Grascha MdL