Northeim (r). Mit derMöglichkeit, den Bestand der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen im Landkreis Northeim zu verlängern, hat sich jetzt der Kreistag befasst.
Hintergrund ist die jüngst vom Land beschlossene Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes. Demnach kann der Bestandsschutz für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Sekundarbereich bis zum Schuljahr 2027/2028 verlängert werden, sofern dies der Schulträger beantragt. Alternativ ist auch die Einrichtung von Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen möglich.
Außerdem hatte die CDU-Kreistagsfraktion einen Sachstandsbericht in Sachen Förderschulen beantragt.
Alle drei derzeit auslaufenden Förderschulen im Kreisgebiet, dies sind die Erich-Kästner-Schule Northeim, die Albert-Schweitzer-Schule Uslar und die Osterbergschule Bad Gandersheim, haben eine Verlängerung ihres Bestandsschutzes beim Landkreis Northeim beantragt.
Bevor der Kreistag entscheidet, sollen die Schulen dem Landkreis als Schulträger allerdings zunächst den Bedarf für die Verlängerung des Bestandsschutzes nachweisen und entsprechende pädagogische Konzepte vorlegen. Auf dieser Basis soll dann ein inklusives Konzept erstellt werden, um die Verlängerung des Bestandsschutzes oder die Einrichtung von Lerngruppen an allgemeinbildenden Schulen im Sekundarbereich beantragen zu können. Das hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und ist damit der Empfehlung des Ausschusses für Schule und Sport gefolgt.
Sowohl das inklusive Konzept als auch der Antrag sollen im April im Ausschuss für Schule und Sport und im Kreisausschuss abschließend beraten werden.
Der Antrag der AfD-Kreistagsfraktion, der den Fortbestand der Erich-Kästner-Schule in Northeim auf unbefristete Zeit vorsah und das Mitbestimmungsrecht der Eltern von Kindern mit Förderbedarf einführen sollte, wurde mit Hinweis auf die dafür fehlende schulgesetzliche Grundlage zurückgewiesen.